Gesichtserkennung bedeutet einerseits, entspannt das Smartphone zu entsperren oder sich auf Plattformen einzuloggen. Andererseits ist Gesichtserkennung ein Überwachungsinstrument für Polizeibehörden. Doch welchen Preis müssen wir dafür zahlen?
Zum Einsatz von Gesichtserkennung bei Videoüberwachung sagte ich: »Wir sind dagegen, weil es ein Eingriff […] ist, der nicht mehr Sicherheit bring, dafür aber massiv in die Grundrechte eingreift.«
Bundestagsbüro
Anke Domscheit-Berg, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227 73107
E-Mail: anke.domscheit-berg@bundestag.de