Digitalisierung und Staat

ADB im Plenum

Meine zu Protokoll gegebene Rede zur internationalen Digitalstrategie:

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg:innen

Die internationale Digitalstrategie der Ampel ist voll von schönen Worten, von Menschenrechten bis Nachhaltigkeit. Aber sie enthält keinerlei konkretes Ziel, keine Ressourcen für ihre Umsetzung, keinen Zeitplan und keinerlei Meilensteine. Da ist vielfach die Rede von „wir streben oder regen an“, „wir stärken oder fördern“. Aber wie denn? Kein Wort zu Maßnahmen, Fördergeldern oder Investitionen!

Außerdem steht die Internationale Digitalstrategie im eklatanten Widerspruch zum Regierungshandeln. So schützt nach dieser Strategie die Ampel-Koalition die „Grund- und Menschenrechte, online wie offline“. Aber in der Praxis schweigen Kanzler und Außenministerin zum Schicksal von Julian Assange, dem Gründer der digitalen Whistleblower-Plattform WikiLeaks. Dabei wäre seine Auslieferung an die USA ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit! Und bei der KI-Verordnung stimmte die Ampel-Regierung für die biometrische Identifikation im öffentlichen Raum – ein verheerender Angriff auf die Grundrecht und obendrein eine gefährliche Blaupause für undemokratische Staaten.

Ein weiteres Beispiel für den Spagat zwischen Theorie und Praxis, bzw. zwischen der internationalen Digitalstrategie und dem Handeln der Regierung: Laut Strategie will die Regierung „Risiken in Lieferketten minimieren“. In der Realität blockt Deutschland das Lieferkettengesetz in der EU. Dabei sind gerade Lieferketten elektronischer Güter hochproblematisch, beispielsweise wegen Kinderarbeit und Umweltzerstörung beim Abbau wichtiger Rohstoffe oder wegen Zwangsarbeit in chinesischen Fabriken. Und trotzdem liegt der Fokus dieser Strategie nicht etwa darauf, sondern ausschließlich auf der Sicherstellung unterbrechungsfreier Lieferketten für die Wirtschaft.

Besonders krass: nur fünf Zeilen dieser Strategie thematisieren den Ressourcenverbrauch durch und die Klimawirkung von Digitalisierung. Ein einziger Satz davon hat Bezug auf Regierungshandeln. Es ist der folgende:„Wir setzen uns weiterhin international für umwelt- und klimafreundliche Entwicklung, Produktion, Nutzung, Reparatur und Entsorgung digitaler Produkte und Dienstleistungen ein“ – Das ist alles! Und das ist oberflächlich, inkonkret und unverbindlich!

Das Fazit der Linken: Auch die Strategie zur internationalen Digitalpolitik dient vor allem Wirtschaftsinteressen und das ist ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren!

Der Rückstand der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist seit Jahren ein Problem, das mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) angegangen werden sollte. Die Ziele des OZG, bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen online verfügbar zu machen, sind bis heute nur rudimentär erreicht. Das Nachfolgegesetz OZG 2.0 ist seit mehr als einem Jahr überfällig, die Governance bleibt ein Problem und nun ist auch die Finanzierung im Haushalt 2024 ungesichert, da die angekündigte Verlagerung der Finanzierung vom BMI auf die übrigen Ministerien nach der fast vollständigen Kürzung des OZG-Haushaltstitels im BMI Haushalt von 377 auf 3,3 Mio Euro offenbar kaum stattfand und nun riesige Finanzierungslücken bleiben. 

Das ergab eine schriftliche Frage der Abgeordneten der Gruppe der LINKEN im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, die dazu erklärt:

„Über unsere analoge Verwaltung lacht die ganze Welt, aber in Deutschland kann einem das Lachen darüber vergehen, denn die mangelnde Digitalisierung der Verwaltung ist zur Entwicklungsbremse geworden. Das ist nicht nur ein Problem für die Wirtschaft, sondern verhindert schnelle Lösungen bei der Bewältigung von Krisen. Die Folgen sind Unternehmen, die Pleite gehen oder Menschen in akuten sozialen Notlagen, bei denen Wohngeld oder Bafög-Zahlungen trotz Anspruch monatelang nicht ankommen. Das Versagen der GroKo setzt sich bei der Ampel leider fort, es mangelt eher noch mehr an zentraler Steuerung und Koordinierung und dadurch auch an Geld. So zeigt der neue Haushalt, dass offenbar die Finanzierung für die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen null koordiniert wurde.

Das Innenministerium kürzte seine OZG Mittel um 99 Prozent auf nur noch 3,3 Mio Euro und begründet das mit der Verlagerung der Finanzierung auf die Fachministerien. Nur findet sich bei neun Ministerium im Haushalt 2024 kein einziger Euro dafür und fünf weitere Ministerien haben nicht einmal eine Million für Verwaltungsdigitalisierung in ihren Haushalten, das BMG will seine Verwaltung mit der lächerlichen Summe von 190.000 Euro digitalisieren! Insgesamt planen die Ministerien in ihren eigenen Haushalten nur 18,8 Mio Euro ein, d.h. anders als von der Ampel angekündigt, finden sich 95 Prozent der ursprünglichen 377 Mio Euro für die OZG-Umsetzung nun in gar keinem Haushalt mehr wieder. Offenbar ist die Notwendigkeit für eine schnelle und gute Verwaltungsdigitalisierung mit entsprechender Priorität und Mittelausstattung immer noch nicht in allen Ministerien angekommen und weil eine Hand nicht weiß, was die andere macht und weil es an zentraler Steuerung, verbindlichen Zielen und gemeinsamen Prozessen fehlt, kommen wir auch in diesem Jahr vermutlich keinen Meter voran. Das für Anfang 2023 angekündigte OZG 2.0 Gesetz ist immer noch nicht da, eine Einigung zu verbindlichen Standards gab es auch noch nicht.

Die Finanzierung ist aber selbst im BMI ungenügend, denn das wichtige Vorzeigeprojekt für die Förderung von Open Source in der Verwaltung, das neue „Zentrum für digitale Souveränität“ wird seine Vorhaben wegen der Halbierung seines Budgets im BMI Haushalt nicht wie geplant umsetzen können. Kritisch ist angesichts der höchsten Bedrohungslage, in der sich laut BSI Jahresbericht 2023 der Cyberraum in Deutschland je befand, dass auch die IT-Sicherheit unterfinanziert ist, denn dem BSI fehlen laut Präsidentin Plattner in 2024 mindestens 38 Mio Euro, so dass viele Aufgaben nur noch rudimentär erfüllt werden können. „Rudimentär“ ist auch sieben Jahre nach Verabschiedung des OZG immer noch die Digitalisierung der Verwaltung und das ist schlicht langsam aber sicher nicht mehr nur peinlich, sondern eine Katastrophe.“

Anlagen:

Antwort der Bundesregierung zur Finanzierung der OZG Umsetzung in 2024 (DS 20/10292, Frage 39): HIER

Meine Frage:

„Welche Haushaltsmittel für die Umsetzung von OZG-Maßnahmen (OZG: Onlinezugangsgesetz) sind in den Haushalten aller übrigen Ressorts außer dem BMI für 2024 enthalten (bitte je Ressort auflisten), und welche Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 insgesamt je Ressort für die Digitalisierung der Verwaltung vorgesehen (bitte tabellarisch je Ressort aufschlüsseln)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Toncar:

„Die in den Ressorts außer BMI für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im
Haushalt 2024 veranschlagten Mittel sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Die Angaben beruhen auf einer Ressortabfrage. Ressorts, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, haben Fehlanzeige erstattet.


Im Hinblick auf die Frage nach den „für die Digitalisierung der Verwaltung“ im Haushalt 2024 vorgesehenen Haushaltsmitteln bemerke ich Folgendes:
Im haushalterischen Kontext werden die Begriffe „OZG-Umsetzung“ und „Digitalisierung der Verwaltung“ synonym gebraucht. Dies geht zurück auf die Bezeichnung der Titelgruppe 07 im Kapitel 0602 des Einzelplans des BMI, in der bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2023 ausschließlich und zentral alle Ausgaben für die OZG-Umsetzung unter anderem der Ressorts veranschlagt waren. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Begriff „Verwaltungsdigitalisierung“ nicht um einen Terminus technicus, der eine einheitliche und eindeutige Abgrenzung zu anderen Ausgaben erlauben würde. Die Ermittlung entsprechender etwaiger Sollansätze im Haushaltsplan wäre daher auch nicht im Wege einer Ressortabfrage möglich.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Auch in diesem Jahr habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um zu erfahren, wie nachhaltig die IT des Bundes ist, insbesondere die Rechenzentren. Damit sich nicht jede:r durch die vielen schwer lesbaren Dokumente aus der Antwort der Bundesregierung quälen muss, gibt es nachfolgend eine ausführliche Analyse mit vielen Zahlen und Fakten, die ich mit meinem Team aus den Dokumenten erarbeitet habe. Vergnügungssteuerpflichtig war das nicht, keine Tabelle war maschinenlesbar, alles nur PDF mit z.T. inkonsistenten Antworten. Für alle, die die Zeit dafür aufbringen können, lohnt sich dennoch HIER ein Blick in die Originaldokumente.

Datenlage – Die Bundesregierung hat keinen Durchblick

  • Laut Frage 1 soll (immer noch) das Berichtswesen Green IT überarbeitet werden, für 2023 sollen dann (rückblickend) alle 21 Kriterien des (neuen) Blauen Engels für RZ berichtet werden
  • Wichtige Informationen werden strukturell nicht erhoben von den meisten Rechenzentren ! 
    • Nur 7% geben an, ein Energiemanagementsystem (Blauer Engel) zu haben (Frage 10)
    • Nur 29% haben ein IT-Last Monitoring (Blauer Engel) (Frage 10)
    • Nur 13% haben ein Monitoring von Strom, Klima u Wasser (Blauer Engel) (Frage 10)
  • Die Bundesregierung senkt sich dabei die Latte selbst: noch vor 1 Jahr kündigte sie an, alle Bundes-RZ ab 100 kW Anschlussleistung würden ein Energie-Management-System einführen – das beträfe 41 RZ laut Antwort auf eine Schriftliche Frage von mir; laut Energieeffizienzgesetz gibt es diese Pflicht aber nur noch für Bundes-RZ ab 300KW Nennleistung, das sind aber nur noch 16 RZ, also 25 Rechenzentren weniger!
  • Für mehr als jedes vierte der aufgelisteten 118 RZ des Bundes gibt es keine Daten für den Stromverbrauch oder den Ökostrom-Anteil (besonders schlecht: Digitalministerium: bei 8 von 10 RZ gibt es keine Angabe), und auch nicht für die verwendeten Kältemittel (Frage 13)
  • Transparenz gibt es überhaupt nicht: 0% der RZ gaben an, irgendwelche Daten zur Energieeffizienz zu veröffentlichen (ein Blauer Engel Kriterium, Frage 10)
  • Auch am künftigen Energieeffizienzregister hat sich kein einziges RZ des Bundes bereits mit Daten in der Pilotphase beteiligt, es ist finanziert vom BMWK (Frage 2 b)
  • Auch der Fortschrittsbericht zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit kommt regelmäßig verspätet, der noch ausstehende Bericht für 2022 soll laut Ampel nun irgendwann im ersten Quartal 2024 kommen. (Frage 1c)
  • Es fehlen nicht nur viele Daten, manche widersprechen sich auch direkt: zB die Angaben des BMFSFJ zur Abwärmenutzung: in der Antwort auf Frage 14 “Nutzung Abwärme?” steht 6 Mal Nein u 1 Mal Keine Angabe, bei Frage 10 (Blauer Engel, Kriterium Abwärmenutzung) steht jedoch bei 2 RZ des BMFSFJ “erfüllt” – nur eins davon kann stimmen. Auch bei der Nutzung klimaschädlicher Kältemittel gibt es Widersprüche zwischen verschiedenen Tabellen (Anlage 1 und Anlage 3), wonach entweder nur 1 oder mindestens 3 der 6 RZ des Umweltministeriums klimaschädliche Kältemittel verwenden. 

Nachhaltigkeit der Bundes-IT: Hoher Anspruch – kaum Umsetzung

Nachfolgend detailliertere Analysen zu den Themen:

  1. Allgemein – Überblick – Blauer Engel
  2. Erneuerbare Energien, Stromverbrauch
  3. Abwärmenutzung
  4. Kältemittel
  5. Einkauf und Nachnutzung von IT
  6. Sonderauswertung BMWK und BMUV
  7. IT-Konsolidierung des Bundes – Anzahl RZ

1. Allgemein – Überblick – Blauer Engel

  • Nur 2 RZ haben einen Bl. Engel – aber nur nach alten Kriterien (Frage 11)
  • Kein einziges RZ erfüllt alle 21 Kriterien des neuen Blauen Engel (Anlage 1)
  • Nur 5% der 118 RZ gaben an, wenigstens die Hälfte dieser Kriterien zu erfüllen 
  • Jedes 5. RZ (19%/22) gab für kein einziges der 21 Kriterien an, dass es erfüllt wird (also inkl. “Keine Angabe”) 
  • Jedes 5. RZ gab an, mehr als 5 von 21 Kriterien zu erfüllen (18%)
  • Das beste RZ ist eines, das zumindest 17 von 21 Kriterien erfüllt.
  • Auch bei neuen RZ spielt weiterhin der Blaue Engel eine untergeordnete Rolle, obwohl die Einhaltung seiner Kriterien seit Jahren Vorschrift ist. (Frage 15)

Übersicht Erfüllung Kriterien des Blauen Engels für RZ:

 Auswahl der 9 besonders relevanten Blaue-Engel-Kriterien:

Nachfolgend drei Tabellen zu den 9 wichtigsten Kriterien des Neuen Blauen Engels, einmal die Übersicht über alle 118 RZ des Bundes und dann noch mal je eine Tabelle für die Rechenzentren des BMWK und des BMUV, die ja beide für das Thema Nachhaltigkeit der IT kompetent und verantwortlich sein sollten.

2. Erneuerbare Energie:

  • Für jedes 4. RZ sind weder Stromverbrauch noch Ökostrom-Anteil bekannt,
  • Immerhin: 74 / 118 RZ nutzen erneuerbare Energien, (2022: 52 RZ) – das sieht aus wie eine deutliche Verbesserung! Schaut man jedoch in die Tabelle der 118 RZ (Anlage 2), ist nur bei 4 Rechenzentren eine Verbesserung des Anteils von Erneuerbaren Energien erkennbar. Spitzenreiter mit 100% Erneuerbaren für alle ihre RZ sind: BMAS (3 RZ), BMBF (4 RZ), BMF (11 RZ) u BPA (4 RZ). Auch ganz gut sind: BMWK: 11 RZ mit 100% Erneuerbaren, 1 mit keiner Angabe)
  • Besonders uninteressiert ist offenbar das Digitalministerium: 8 mal Angabe „Keine Ahnung“ (die Abkürzung K.A. kann auch „Keine Angabe“ heißen), 1 mal 36 % Erneuerbare u nur 1 mal 100 % Erneuerbare.
  • Die Bundesregierung bestätigt den Plan, bis Ende 2024 ALLE Liegenschaften des Bundes (dazu gehören auch RZ) mit 100% Erneuerbare zu versorgen – das Ziel ist durchaus erreichbar. (Frage 6)

Übersicht zum Anteil erneuerbarer Energien

Stromverbrauch: steigt wieder

Nachdem er jahrelang sank, steigt der Stromverbrauch der Bundes-IT wieder, laut Bundesregierung wegen der “Zunahme der Digitalisierung und mehr mobiler Arbeit”, sie will gegensteuern durch “Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren” und durch “kontinuierliches Monitoring” (Frage 3) – da aber nur 2 von 118 RZ einen Blauen Engel haben u ein kontinuierliches Monitoring offenbar gar nicht stattfindet, wird das wohl nichts…. Der Bund kann auch nicht schätzen, ob der Stromverbrauch steigen oder sinken wird.

3. Abwärme: Verschlechterung!

  • Nur 9 % der 118 Rechenzentren nutzen Abwärme in irgendeiner Form (keines detailliert trotz Nachfrage wie und wie viel), in absoluten Zahlen: 11 RZ nutzen Abwärme, in 2022 waren es noch 14! (Anlage 4)
  • Die Abwärme-Kriterien des Blauen Engels erfüllen sogar nur 6 der 118 RZ – das sind 5 % – wahrlich keine Vorbildwirkung! (Anlage 1)
  • Bemerkenswert: 2 Rechenzentren des BMWK gaben in 2022 an, Abwärme zu nutzen, jetzt aber nicht mehr. Das ist kurios und ginge jedenfalls in die falsche Richtung.

Übersicht zur Abwärmenutzung:

4. Kältemittel: keine Verbesserung, gleichbleibend schlecht

  • Nur 13 von 118 Rechenzentren nutzen klimafreundliche Kältemittel – eins mehr als in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2022 stand, von den 12 RZ des BMWK gehört keines dazu (Anlage 3)
  • 73 RZ nutzen explizit klimaschädliche Kältemittel (32 RZ = Keine Angabe)
  • Immerhin haben 16 RZ eine Umrüstung auf weniger klimaschädliche Kältemittel geplant, davon 4 der 11 RZ mit klimaschädlichen Kältemitteln beim BMWK, aber keines der 2 RZ mit klimaschädlichen Kältemitteln beim BMUV

Übersicht zur Klimafreundlichkeit der Kältemittel:

5. Einkauf und Nachnutzung von IT

Ein Reuse-Management haben nur 26 der 118 RZ (40 „keine Angabe“, 52: “nein”) – Es gibt also weiterhin kein systematisches Lifecycle-Management für die Unmengen an Hardware in den Rechenzentren des Bundes. (Anlage 1) 

Einkaufsmacht des Bundes: zu wenig Nachhaltigkeitskriterien in RZ-Dienstleistungsverträgen:

  • Der Bund kauft für Milliarden Euro IT-Produkte u Dienstleistungen ein – er hat eine hohe Marktmacht u kann damit steuernd wirken, das tut er aber viel zu wenig.
  • „100% erneuerbare Energie“ findet sich bei fast allen (14 von 15) Co-Location RZ des Bundes (Frage 16)
  • Klimafreundliche Kältemittel sind nirgendwo Vertragsbestandteil
  • Nur selten gibt es einen Mindest-PUE Wert (4 von 15 Mal)
  • Aber zunehmend spielt Abwärmenutzung eine Rolle, 5 Mal als Vertragsbestandteil u 2 weitere Male findet sie statt (ohne Verankerung im Vertrag)

6. Sonderauswertung: BMWK und BMUV sind keine Vorbilder!

Die Bilanz ist für beide grün-geführten und für Umwelt und Klima zuständigen Ministerien mehr als peinlich.

  • BMWK:
    • 0 von 12 RZ des BMWK haben ein Energiemanagementsystem (Anl. 1)
    • Kein RZ nutzt Abwärme (Anlage 4)
    • Kein RZ nutzt klimafreundliche Kältemittel (für 4 ist eine Umrüstung geplant) (Anl. 3)
    • Nur bei Nutzung von Erneuerbaren blamiert sich Klimaminister Habeck nicht (11 von 12 RZ) (Anlage 2)
    • Das BMWK hat keine Personalstellen für die Nachhaltigkeit seiner RZ (Frage 1b)
  • BMUV:
    • Immerhin 5 von 6 RZ haben ein Energiemanagementsystem  (Anlage 1)
    • Nur 2 von 6 nutzen klimafreundl. Kältemittel (lt. Anlage 3).
    • Nur 1 von 6 nutzt Abwärme (Anlage 4)
    • Nur 4 von 6 RZ nutzen 100% Erneuerbare Energien
    • Lobenswert: es gibt 3 Personalstellen für Nachhaltigkeit in RZ (Frage 1b)

7. IT-Konsolidierung des Bundes: Ziele werden nicht erreicht, sondern abgeschafft

  • Das Großprojekt IT Konsolidierung des Bundes läuft von 2015 bis 2025 und wird vorr. 3,5 Mrd. € kosten. Laut Grobkonzept von 2015 soll die Anzahl der Bundes-RZ auf 10, laut Aussage im Herbst 2023 im Digitalausschuss sogar auf 3 RZ reduziert werden.
  • Seit Jahren steigt jedoch die Anzahl RZ anstatt zu sinken.
  • Laut Frage 8 hat der Bund 118 Rechenzentren, im letzten Jahr gab er 184 RZ an
  • Allerdings fehlen dieses Jahr in der Tabelle alle RZ des Kanzleramtes und der Beauftragten für Kultur und Medien (2022: 1+8 RZ) sowie beim Vergleich mit den Tabellen in 2022 auch 67 RZ des BMI, vermutlich die RZ der Netze des Bundes.
  • Rechnet man diese 9 + 67 RZ zu den 118 RZ hinzu, hat der Bund 194 RZ, also wieder 10 mehr als im letzten Jahr.
  • Bis 2025 will der Bund laut Frage 8 b) die Anzahl der RZ von 118 auf 99 verringern, auch in dieser Prognose-Zahl sind die unterschlagenen RZ aus drei Ressorts nicht enthalten.
  • Laut Antwort auf Frage 7 ist das aber für die BuReg offenbar kein Problem, da „die Anzahl der Rechenzentren kein Kriterium mehr für die Zielerreichung ist“ – ob die Anzahl RZ also nun wirklich reduziert wird oder nicht und wann es welche erreichbaren Ziele gibt, bleibt schleierhaft.

So viel also zum Fortschritt der Nachhaltigkeit der Bundes-Rechenzentren. Noch mehr Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der Bundes-IT – also auch zu Software, Webseiten aber auch zum Einkauf von Open Source im Allgemeinen gibt es in meinem Artikel zum Vortrag Nachhaltigkeit der Bundes-IT: Koalitionsvertrag vs. Wirklichkeit zu lesen, den ich am 27.12.2023 beim 37. Chaos Communication Congress (#37C3) gehalten habe. Den Vortrag kann man sich HIER ansehen.

Informationstechnologie bildet das Rückgrat moderner Verwaltungsprozesse und steht im Mittelpunkt der Umsetzung staatlicher Aufgaben. Daher ist die Besetzung von IT-Sicherheitsstellen im Bund unerlässlich, um die staatlichen Institutionen effektiv vor Cyberangriffen zu schützen und damit die Arbeitsfähigkeit der Bundesbehörden und der Bundesregierung sicher zu stellen. Damit werden auch die Daten der Bürger:innen geschützt, die in Bundesbehörden verarbeitet werden, wie z.B. bei der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder Bundesamt für Migration und Flucht. Aktuell sind jedoch laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag, fast 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, das ist jede sechste dieser Stellen. Mängel in der IT-Sicherheit sind gefährlich, das zeigt die steigende Zahl erfolgreicher Ransomware Angriffe z.B. auf Kommunen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Bundesbehörde könnte katastrophale Folgen haben, weshalb IT-Sicherheit in allen Geschäftsbereichen der Bundesregierung eine hohe Priorität erhalten muss. Wie aus der Antwort der Bundesregierung jedoch hervorgeht, gibt es sehr große Unterschiede zwischen den Ressorts.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

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CCC Talk

Von Rechenzentren bis Software – wo muss und wie kann die Bundes-IT nachhaltiger werden?

CCC Talk

Wie der Bund seine IT einkauft und betreibt, hat eine erhebliche Auswirkung auf das Klima.

GroKo und Ampel-Regierung waren und sind daher groß im Ankündigen grüner IT: in digitalpolitischer Umweltagenda, Koalitionsvertrag, Digitalstrategie und Gigabitstrategie. Wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen, erfrage ich als Bundestagsabgeordnete regelmäßig mit Kleinen Anfragen und schriftlichen Fragen. Ich verspreche kleine Hoffnungsschimmer, aber auch Frustration, denn meine neueste Anfrage vom November 2023 deckt schonungslos auf, wie intransparent und wie wenig nachhaltig die IT des Bundes immer noch ist und wie die Ampel sich die Latte immer tiefer hängt und trotzdem nicht drüber kommt.

Das Potenzial des Bundes als Großverbraucher (z. B. mit über 180 Rechenzentren), als Finanzierer (z. B. von über 400 KI-Projekten) und als Regulierer (z. B. beim Energieeffizienzgesetz oder beim Überbau von Glasfaser) ist aber riesig, auch das werde ich vermitteln und die Stellschrauben beschreiben, an denen man drehen könnte, um IT weniger klimaschädlich zu machen – auch außerhalb des Bundes.

Der Bund kauft jährlich für 260 Mrd. € ein, auch für mehr als 1 Mrd. IT, er betreibt über 180 Rechenzentren, förderte in 2023 über 400 KI-Projekte, setzt selbst über 100 Mal KI-Systeme ein und hat noch aus vielen weiteren Gründen mit seiner IT eine erhebliche Klimawirkung. Wie die GroKo hat sich auch die Ampel auf die Fahnen geschrieben, die Digitalisierung klimafreundlicher zu machen, ganz allgemein – durch Regulierung für alle (z. B. im Energieeffizienzgesetz), aber auch in eigener Verantwortung, bei den eigenen Rechenzentren, Software oder IT-Dienstleistungen. Die Ankündigungen dazu sind wohltönend, z. B. im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie. Bundesbehörden und Rechenzentren sollen klimafreundlich(er) werden, es soll mehr Transparenz geben, z. B. über ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren, es wurde versprochen, dass Vergabeprozesse die Nachhaltigkeit berücksichtigen sollen, auch beim Einkauf von IT und IT-Dienstleistungen, z. B. durch standardmäßigen Einkauf von IT mit Blauem Engel – auch bei Software. Selbst der Ausbau der Gigabitinfrastruktur sollte nachhaltiger werden. Aber passiert das alles auch?

Ich nutze meine parlamentarischen Rechte als Bundestagsabgeordnete der Opposition (DIE LINKE), um über schriftliche Fragen und Kleine Anfragen Fakten dazu öffentlich zu machen und die große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu zeigen. Dabei geht es einerseits um das Vorhandensein von Daten (you get what you measure!) – tatsächlich also um einen Mangel an Transparenz zur Baseline – und andererseits um die Daten selbst, also wie gut oder schlecht die Nachhaltigkeit jeweils ist.

Einen Schwerpunkt lege ich dabei auf die Klimafreundlichkeit von Rechenzentren, aber auch zu anderen Themen gibt’s für Euch Fakten: zur Wiederverwendung von Hardware, zum Recht auf Reparatur und der (versprochenen!) Förderung von Reparatur-Initiativen, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vergabe von Hunderten Millionen Euro Fördergelder für KI-Projekte, zu Websites, Software und mehr. Da ich seit mehreren Jahren zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT Kleine Anfragen stelle und die Digitalpolitik der Bundesregierung aus dem Maschinenraum des Bundestages verfolge, kann ich auch die Entwicklung beschreiben und werde Euch zeigen, wie die Ampel-Regierung sich einfach die Latte immer niedriger hängt und vermutlich trotzdem kaum eines ihrer Nachhaltigkeitsziele erreichen wird. Beim 37C3 werde ich erstmalig die Ergebnisse meiner jüngsten Anfrage vom November 2023 öffentlich vorstellen.

Bei aller Frustration über den Status Quo zeigt mein Vortrag aber auch, welche riesigen Potenziale noch gehoben werden könnten, um tatsächlich eine nachhaltigere Digitalisierung zu erreichen – und dafür ist es nie zu spät!

Meine Frage:

„Welche Unternehmen entsprechen den 10 nicht namentlich genannten Vertragspartnern,
deren Rahmenverträge in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9641 in Anlage
5 angegeben wurden (bitte alle 10 den jeweiligen Nummern Vertragspartner 1
bis 10 zuordnen), und falls darunter nicht die Firma SAP ist, welche aktuell laufenden
Rahmenverträge hat der Bund mit dem Unternehmen SAP (bitte jeweils mit Inhalt,
Volumen in Euro und Laufzeit [Beginn und Ende] angeben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hält
das Beschaffungsamt des BMI den Rahmenvertrag 20490 „Überlassung (Kauf) und
Pflege von SAP-Software“ zum Abruf durch die Bundesverwaltung vor.
Der Rahmenvertrag wurde am 27. November 2018 geschlossen und hat eine Laufzeit
bis zum 31. Dezember 2023. Der Rahmenvertrag enthält keine Mindest- oder
Maximalabnahmeverpflichtung. Aktuell beträgt das abgerufene Volumen
146.283.375,04 Euro.
Bitte beachten Sie, dass das abgerufene Volumen in einem laufenden Rahmenvertrag
stets nur eine Momentaufnahme darstellt, da sich der Wert durch zukünftige Abrufe
bis zum Laufzeitende verändern kann.
Nach Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht kann nach Art. 12 und
Art. 14 des Grundgesetzes eine Nennung der Namen nicht erfolgen, da keine Genehmigung
zur Nennung der Namen seitens der betreffenden Rahmenvertragspartner
vorliegt.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„In welcher Höhe liegen oder lagen Ausgabereste aus dem Bundeshaushalt 2023 oder
aus Vorjahren für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) GmbH vor (Stand: Dezember 2023), und wurden oder werden diese
Ausgabereste in voller Höhe noch in 2023 an die ZenDiS GmbH überwiesen (falls
nicht, bitte angeben, ob das ZenDiS trotzdem auf diese Ausgabereste in 2024 zugreifen
kann)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Aus dem Haushaltsjahr 2022 liegen in 0602 532 13 Ausgabereste in Höhe von
25.682.000 Euro für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) inkl. Souveräner Arbeitsplatz vor. Es wird angestrebt, den Verfügungszeitraum der bereits gebildeten Ausgabereste
aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes zu verlängern. Die Inanspruchnahme
der Ausgabereste für Beauftragungen des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung.“

Antwortschreiben im Original:

Eine aktuelle Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur Bewertung der Digitalen Souveränität des Bundes erfragte Informationen zu Rahmenverträgen der Bundes-IT und zu Ausgaben für proprietäre Software und Open Source Software (OSS). Aus der Antwort der Bundesregierung mit DS 20/9641 ergibt sich, dass die 10 größten Vertragspartner für IT-Rahmenverträge ein gemeinsames Rahmenvertragsvolumen von über 13,6 Mrd. Euro haben. Davon entfällt allein auf Produkte und Dienstleistungen des US-Herstellers Oracle ein Gesamtvertragsvolumen von 4,8 Milliarden Euro, mit dem größten Einzel-Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro bei einer Laufzeit bis 2030. Weitere knapp 1,3 Milliarden entfallen auf zwei Rahmenverträge für Lizenzen des US-Unternehmens Microsoft.

Aus der detaillierten Abfrage von Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software und zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software ergab sich, dass der Bund seit Beginn dieser Legislatur nur etwa 0,5 Prozent seiner entsprechenden Ausgaben für OSS einsetzte. So vergab das Digitalministerium Entwicklungsaufträge im Volumen von 22,3 Mio Euro, wovon aber nur 121.000 Euro (0,55 Prozent) auf die Entwicklung von OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software verausgabte der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio (0,54 Prozent) an Open Source. Sowohl der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als auch ihre Digitalstrategie versprachen jedoch, auf Open Source zu setzen. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg:

“Ich kann mich an keine Regierung erinnern, bei der digitalpolitische Ankündigungen und ihre Umsetzung derart eklatant auseinander klafften! Die Förderung von Open Source und die Betonung der Digitalen Souveränität als Richtschnur für IT-Entscheidungen sind offensichtlich reine Lippenbekenntnisse, denn in der Praxis setzt auch die sogenannte Fortschrittskoalition auf die übliche Praxis, für sehr viel Geld teure proprietäre Software insbesondere von großen US-Konzernen einzukaufen. Nicht einmal der für die Digitalstrategie zuständige Minister Wissing hält sich an das, was er darin angekündigt, denn für OSS Entwicklung gab er nur 0,5 Prozent seines Budgets für Softwareentwicklung aus.

Dass außerdem mehrjährige IT-Rahmenverträge über extrem hohe Summen v.a. mit US-Konzernen sowie zu ihren Produkten abgeschlossen wurden, ist genau das Gegenteil von Stärkung der digitalen Souveränität und erhöht auf viele Jahre die Abhängigkeit des Bundes von einzelnen US-Konzernen. Mit einer einzigen US-Firma (Oracle) sogar einen Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro abzuschließen, der noch bis zum Ende der nächsten (!) Legislatur laufen wird, ist schlicht auch obszön, denn diese Summe ist doppelt so hoch, wie die Kosten der mühsam erkämpften Kindergrundsicherung bei ihrer Einführung und auch in Anbetracht des für 2024 zu erwartenden Kahlschlaghaushalts für viele soziale Belange. Außerdem wird damit die Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller über Jahre hinweg extrem erhöht. Wer aber abhängig ist von einzelnen Firmen und ihren Produkten, wird erpressbarer – muss also häufig immer mehr bezahlen, ist außerdem weniger flexibel und geht ein zusätzliches IT-Sicherheitsrisiko ein. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass der Koalitionsvertrag zwar einerseits verspricht, die digitale Souveränität durch mehr OSS zu sichern, aber gleichzeitig der Bund mit milliardenschweren Rahmenverträgen das Gegenteil erreicht und Tatsachen schafft, die bei einer Handvoll US-Konzernen die Kassen klingeln lassen, aber jede Menge Nachteile und Risiken bedeuten, bis hin zum Risiko, dass es über eingebaute Hintertüren Datenabflüsse an US-Geheimdienste gibt.

Am Ende erkennt man doch immer am Geld, wie ernst es eine Regierung mit ihren Versprechen meint! Bisher stehen auch im Haushalt für 2024 Kürzungen ausgerechnet für Open Source Initiativen an, denn die Haushaltsmittel für das Zentrum für Digitale Souveränität sollen fast halbiert werden. Diese Kürzungen betreffen die beiden wichtigsten Vorhaben des Bundes zur Förderung von OSS: die Entwicklung eines Open Source Arbeitsplatzes, als Alternative zu Microsoft Office, und die Plattform OpenCode, auf der Software der Verwaltung veröffentlicht werden soll.

Würde es die Bundesregierung ernst meinen mit der Förderung von Open Source in der eigenen Verwaltung, gäbe es messbare Ziele und ein Monitoring für den Anteil von OSS im Bund, beides existiert bisher nicht, selbst ein Software-Lizenzmanagementsystem befindet sich erst in der Planungsphase, was bei so hohen Ausgaben für Lizenzen schlicht nicht nachvollziehbar ist. Die gesamte Praxis der Bundesregierung zur Entwicklung von Software und Vergabe von Rahmenverträgen konterkariert ihre eigenen strategischen Ziele und trägt viel zu wenig zur Entwicklung europäischer Open Source Alternativen und eines Open Source Ökosystems bei, sie schadet außerdem aktiv der digitalen Souveränität.”

Links:

Anmerkung:

Die Detailtabellen zu den einzelnen Entwicklungs- und Dienstleistungsverträgen (3 weitere Anlagen) sind eingestuft als „Nur für den Dienstgebrauch“ und können daher nicht veröffentlicht werden.

Meine Frage:

„Welche der im Auftrag des Bundes oder durch den Bund selbst entwickelte
Software trägt den Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte, den es seit dem Jahr 2020 gibt (DE-UZ 215, Vergabekriterien:
https://produktinfo.blauerengel.de/uploads/criteriafile/de/DEUZ%
20215-202001-de%20Kriterien-V2.pdf) und seit wann sind konkrete
Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Blaue Engel für ressourcen- und
energieeffiziente Softwareprodukte und allgemein die Empfehlungen im
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software,
der laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 14 c in 2022 überarbeitet wurde, ein verbindlicher Bestandteil bei der Ausschreibung von Software-Entwicklungsleistungen?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Bisher gibt es keine mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Software, die in
der Bundesverwaltung entwickelt wurde. Aktuell ist nur der Open Source
Dokumentenreader Okular mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. In der Regel
finden aber die Kriterien des Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte bei Ausschreibungen Anwendung.
Derzeit bezieht sich der Blaue Engel für Software (Ausgabe Januar 2020)
auf Anwendungssoftware, die ausschließlich die Hardwareressourcen des
lokalen Computers nutzen. Nicht unter den aktuellen Geltungsbereich der
Vergabegrundlage fallen die Softwareprodukte, bei denen der überwiegende
Anteil der Rechen- und Speicherarbeit nicht auf dem lokalen Computer erbracht,
sondern auf einen entfernten Server ausgelagert wird. Diese vernetzten
Softwareprodukte stellen aktuell den überwiegenden Anteil am Softwaremarkt
dar. Die Zertifizierung nach Vorgabe des aktuellen Blauen Engels
ist daher nur für einen kleinen Anteil an Software möglich.
Die überarbeitete Vergabegrundlage mit dem erweiterten Geltungsbereich
des Blauen Engels für Software wird im Dezember 2023 der Jury Umweltzeichen
zur Beschlussfassung vorgelegt.


Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des
Bundes (das schließt die Beschaffung und Beauftragung von Software mit
ein) sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher
Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021 enthalten. In der AVV Klima wird darauf hingewiesen, dass bei der Leistungsbeschreibung
auf vorhandene Gütezeichen verwiesen werden soll, explizit soll auf
das Gütezeichen Blauer Engel verwiesen werden.
Softwareentwicklungen werden in der Regel durch Abruf aus Rahmenverträgen
des Kaufhauses des Bundes beauftragt. Für die Ausschreibung und
Leistungsbeschreibung ist das Beschaffungsamt zuständig. Das Beschaffungsamt
verwendet die Nachhaltigkeitskriterien für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte seit Gründung der Zentralstelle IT-Beschaffung
(ZIB) in 2017 als Bestandteil der konstitutiven Ziele der ZIB. Die
Nachhaltigkeitskriterien wurden in unterschiedlichen Ausprägungen in den
Ausschreibungen der ZIB berücksichtigt.“

Antwortschreiben im Original: