Rede Energie-Effizienzgesetz

Debatte vom 25. Mai 2023
Mit diesem Gesetzentwurf kann man der Klimakrise nicht entschlossen begegnen, denn trotz guter Ansätze, wie der Schaffung eines Energieeffizienzregisters, ist er einseitig und mutlos. Seine Vorgaben betreffen z.B. nur 2 % der 55.000 Rechenzentren und Hürden für Abwärmenutzung bleiben bestehen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir debattieren heute über das Energieeffizienzgesetz; denn die Klimakrise gibt uns keine Zeit mehr für die Hoffnung auf Freiwilligkeit. Eine EU-Richtlinie muss umgesetzt und langfristige Ziele müssen klar benannt werden. Nur so können Wirtschaft, Länder und im Nachgang auch Kommunen ihren Beitrag leisten. Aber neben erneuerbaren Energien und effizienterer Energienutzung ist auch wichtig, den Energiebedarf überhaupt zu senken; denn ein unnötiger Bedarf bleibt unnötig, auch wenn er effizient ist.

Mit seinem Fokus auf Rechenzentren und Abwärmenutzung bleibt der Gesetzentwurf sehr einseitig. Als Linksfraktion fordern wir einen viel breiteren Ansatz; die Regulierung der Rechenzentren ist natürlich trotzdem extrem wichtig. Der Energieverbrauch von Rechenzentren soll in Deutschland bis 2030 auf 28 Milliarden Kilowattstunden ansteigen. Daher ist das Energieeffizienzregister eine gute Sache; denn es schafft notwendige Transparenz. Auch die Verpflichtung für Rechenzentren zur Nutzung von Erneuerbaren und Abwärme ist gut für das Klima und verringert die Abhängigkeit von russischem Gas.

Allerdings betrifft dieser Gesetzentwurf nur künftige und sehr große Rechenzentren. An mindesten 98 Prozent der 55 000 Rechenzentren in Deutschland geht das Energieeffizienzgesetz komplett vorbei; auch übrigens an dem kleinen Rechenzentrum in meinem Keller, das 100 Prozent erneuerbare Energie nutzt und mit seiner Abwärme mein ganzes Haus heizt.Viele Potenziale werden so leider nicht gehoben werden. 

Außerdem bleiben Hürden für willige Rechenzentren bestehen. Ein Beispiel: Der Internetprovider Berlin scheitert seit 2008 daran, die Abwärme seiner Rechenzentren in Berlin loszuwerden, weil den Gebäudeeigentümern Klima- und Gaspreise offenbar schnurzpiepegal sind; denn die Nebenkosten zahlen ja die Mieter. Da wird lieber eine neue Gasheizung gekauft, statt das Gebäude samt Saunabetrieb komplett mit der Abwärme eines Rechenzentrums zu nutzen. 

Minister Habeck und Lindner, es braucht eine zumutbare Mitwirkungspflicht für Gebäudeeigentümer; denn nur mit Wärmeabnehmern wird Abwärme auch nutzbar. 

Für Nutzung der Fernwärme braucht es außerdem einen geringeren Temperaturunterschied zwischen der Abgabe- und der Abnahmewärme. Das kann man erreichen einerseits durch eine Verpflichtung neuer Rechenzentren, Technologien wie Heißwasserkühlung zu nutzen, die eine viel höhere Abgabewärme ermöglichen, und andererseits durch Druck auf Wärmenetzbetreiber, die ihre Netze für geringere Temperaturen befähigen müssen. Beides fehlt, und so bleibt die Überbrückung des hohen Temperaturunterschiedes unwirtschaftlich und viel Abwärme weiter ungenutzt. 

Trotzdem redet die Industrielobby lustigerweise vom faktischen Verbot neuer Rechenzentren in Deutschland. Was für ein Blödsinn! In Schweden siedeln sich Rechenzentren in extra Data Parks an, die für Abwärmenutzung optimiert sind. Wir können auch nach Deutschland gucken. Im brandenburgischen Wustermark, bei mir um die Ecke, investiert ein englischer Rechenzentrumsbetreiber gerade eine 1 Milliarde Euro. Er beschert dieser Kleinstadt künftig über 3 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen und preiswertere Wärme. Die Wärmeabnahme durch die Stadt und die erneuerbaren Energien aus dem Umland waren nämlich entscheidende Standortfaktoren. Von wegen faktisches Verbot neuer Rechenzentren! 

Als Linksfraktion fordern wir daher eine Nachschärfung des Gesetzes: 
Eine Ergänzung um weitere Bereiche, in denen sich viel Energie sparen lässt, zum Beispiel energieeffizienteres Licht durch den Einsatz von LEDs. Der Klimakrise begegnen wir nämlich nicht mit Schlupflöchern und Trippelschritten und erst recht nicht mit der Kriminalisierung von Aktivistis der „Letzten Generation“, sondern mit Mut und ganzheitlichem Ansatz. 

Vielen Dank.

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In ihrer Antwort auf die zweite Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Einsatz von KI in Bundesbehörden (Drucksache 20/6862) gab die Bundesregierung an, in mehr als 100 Fällen verteilt auf 12 Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden KI-Systeme zu nutzen. Gleichzeitig unterstützt der Bund 446 Forschungsvorhaben, 58 Pilotprojekte und 10 Reallabore rund um Künstliche Intelligenz. Für die Umsetzung der KI-Strategie werden bis 2025 insg. 3,5 Mrd € zusätzlicher Mittel bereitgestellt, davon sind 2,78 Mrd € bereits verausgabt oder gebunden. Trotz starkem Zuwachs von KI im Bund fehlt es weiterhin an Kompetenzen, Strukturen und verbindlichen Prozessen, um die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen und die potenziellen Risiken sowohl bewerten, als auch einschränken zu können. Auch die Nachhaltigkeit der KI-Systeme spielt kaum eine Rolle.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die Bundesregierung betont immer wieder, wie wichtig es sei, dass KI wertebasiert, gemeinwohlorientiert, transparent und nachvollziehbar eingesetzt wird, damit Vertrauen aufgebaut wird und die Akzeptanz steigt. Gelebt wird beim Bund das Gegenteil: Die Schere zwischen KI-Befähigung und KI-Einsatz geht weiter auseinander und hat im Bund ein erschreckendes Ausmaß angenommen, denn immer mehr KI-Systeme werden eingesetzt, ohne dafür die notwendigen Grundlagen zu schaffen. Es braucht aber keinen Hype, sondern ein strukturiertes Vorgehen, was ein Mindestmaß an Kompetenz zu KI in Bundesbehörden voraussetzt.

Die Antwort der Ampel offenbart: Grundlegende ethische Standards werden nicht eingehalten, es gibt keine allgemeinverbindlichen Richtlinien zur Risikobewertung von KI-Systemen, kein dafür vorgegebenes Risikoklassenmodell, obwohl das schon im letzten Jahr angekündigt wurde. Manche Behörden zeigten durch ihre Antwort, dass sie nicht einmal die Frage danach verstanden haben. Vielleicht auch, weil die schon vor 13 Monaten angekündigten unterstützenden Strukturen weiter hin fehlen, wie die Schaffung eines Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz und eines KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung, deren Prüfung und Aufbau immer noch ‚weiter vorangetrieben’ wird. 

Ein absolutes NoGo ist jedoch der Umgang der Bundesregierung mit dem Einsatz von KI-Systemen in besonders grundrechtssensiblen Bereichen. Im letzten Jahr erhielt ich noch (eingestufte) Informationen zu KI-Systemen in Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes – so zu diversen Vorhaben bei ZITIS, die eine Laufzeit von mindestens bis 2023 haben, über die ich aber in der aktuellen Anfrage nichts mehr erfahren darf, weil selbst eine in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegte Information das Staatswohl gefährden würde. Zum Einsatz von KI-Systemen in sämtlichen Sicherheitsbehörden (Strafverfolgung, Ermittlung, Gefahrenabwehr und Geheimdienste) verweigert die Bundesregierung die Aussage, obwohl die Missbrauchsgefahren und Risiken hier besonders hoch sind.

Die geplante EU-KI-Verordnung klassifiziertden Einsatz von KI in der Strafverfolgung als Hochrisiko-Bereich, für den hohe Anforderungen gelten, z.B. hinsichtlich der Bewertung und Minimierung von Risiken, der Qualität der Datensätze, der Dokumentation des Einsatzes und der Information der Nutzer:innen. Es ist verantwortungslos und demokratiegefährdend, jegliche Transparenz dazu zu verweigern, denn sie ist sowohl Grundlage für die ständig angemahnte gesellschaftliche Debatte als auch für die notwendige parlamentarische Kontrolle. Auch die lang angekündigte Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gibt es weiterhin nicht, es fehlt also selbst ein internes Sicherheitsnetz.

Bei beiden KI-Anwendungsfällen aus dem Hochrisiko-Bereich Migration wurde überhaupt keine Risikobewertung vorgenommen – spätestens nach Inkraft Treten der KI-Verordnung ist das ein Rechtsverstoß. Die Einstufung als Hochrisiko-KI gibt es nicht ohne Grund, denn Grundrechte können hier besonders leicht und besonders schwerwiegend verletzt werden.

Mehr als zwei Milliarden Euro hat der Bund bereits in die Finanzierung von KI-Projekten gesteckt, 3,5 Milliarden stehen insgesamt zur Verfügung, aber die Schaffung eigener Strukturen im Bund, die dazu beitragen würden, dass KI-Systeme nur verantwortungsvoll und kompetent eingesetzt und evaluiert werden, bleibt auf der Strecke. Mit dieser dilettantischen und gefährlichen Vorgehensweise wird die Bundesregierung wohl kaum Vertrauen und Akzeptanz für KI in der Gesellschaft erreichen.

Eine löbliche Ausnahme ist der Geschäftsbereich des BMAS, wo man sich kompetent mit den Prozessen rund um den Einsatz von KI befasst hat, Technikfolgeabschätzungen vornahm, Richtlinien für den KI-Einsatz im Arbeits- und Sozialbereich sowohl existieren als auch angewendet werden und wo auch Evaluationen stattfinden. Solche guten Beispielen müssen aber der Regelfall und nicht nur eine Ausnahme sein.

Im Übrigen kritisiere ich scharf, dass die Ampel-Regierung etliche meiner Fragen unvollständig, gar nicht oder irreführend beantwortet hat und damit das parlamentarische Fragerecht verletzt. Das ist entweder Schlamperei oder Absicht, alternativ beides und in jedem Fall inakzeptabel.

Hintergrund

Anwendungen künstlicher Intelligenz prägen die öffentliche Debatte, seit ChatGPT und andere generative KI-Modelle vorstellbar machten, welche Potenziale – gute wie bedrohliche – in dieser Technologie liegen und wie wichtig Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei ihrem Einsatz sind. In der EU läuft aktuell die Trilog Verhandlung zur Verabschiedung der KI-Verordnung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg gab die Bundesregierung bereits im Januar 2022 an, 86 Mal KI-Systeme in der Bundesverwaltung einzusetzen, wobei nur ein einziges Mal eine Risikoklassifizierung vor dem Einsatz stattfand. Die Anfrage von 2022 offenbarte enorme Kompetenzlücken, einen eklatanten Mangel an Risikobewußtsein und strukturelle Defizite. In erweiterter Form wurde diese Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg in 2023 erneut gestellt.

Anhang – Antwort der Bundesregierung im Original (eingestufte Informationen geschwärzt):

Debatte vom 20.04.2023

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsident:in, liebe Kolleg:innen,

Gigabit auf die Schiene zu bringen, das klingt toll, aber ehrlich gesagt, wäre ich schon mit 100MBit/s auf Bahnstrecken zufrieden, davon träume ich jedes Mal, wenn ich mit dem RE5 aus dem Brandenburger Norden Richtung Berlin fahre und in jedem Funkloch das Internet zusammenbricht. Seit Ende 2022 sollten alle Bahnlinien mit mehr als 2000 Fahrgästen täglich mit mindestens 100Mbit/s versorgt sein und eine Landkarte von Deutschland zeigt mit grün gemalten Bahnlinien, wo das überall geklappt haben soll. Auch meine RE5 Linie ist grün. Vor ein paar Tagen fragte ich andere Fahrgäste, ob sie auch Funklöcher im RE5 erleben, alle nickten.
 

Ja, es muss schneller voran gehen, zumal die Verkehrswende mehr Menschen über längere Strecken vom Auto in den Zug bringen soll, was mit Funklöchern auch schlechter geht. Der Antrag der Union will also etwas Richtiges erreichen, auch wenn er ein wildes Sammelsurium ist, das vom 5G Netz zur Fußball-EM bis zum Ausschluss von Komponenten undemokratischer Drittstaaten aus den Netzen der Bahn reicht.
 

Immerhin fordert die Union endlich, was sie mit ihrem CSU Minister in Verantwortung nie umsetzte. Zum Beispiel ein Mobilfunkmonitoring, dass auf realen Erfahrungen der Nutzer:innen und Erhebungen der Bundesnetzagentur basiert statt auf Selbsterklärungen der Mobilfunkbetreiber, mit dem Ergebnis, das ich anfangs beschrieb – man fährt durch Funklöcher auf einer Strecke, die offiziell schnelles Netz haben soll und fühlt sich schlicht veräppelt. Das Problem muss schließlich im realen Leben gelöst werden und nicht mit grün gemalten Linien auf Papier.
 

Auch die Versorgungsauflagen bei Frequenzvergaben am Nutzererlebnis zu orientieren, ist eine gute, aber sehr späte Erkenntnis. Schon vor Jahren kritisierte die Linksfraktion, dass es Verbraucherinteressen widerspricht, wenn man Netzbetreibern erlaubt, sich gegenseitig anzurechnen, wenn einer von ihnen eine Bahnlinie mit Mobilfunk versorgt, ohne gleichzeitig ein regionales Roaming verpflichtend damit zu verbinden, damit alle Kunden etwas davon haben und ihr Nutzererlebnis nicht davon abhängt, ob sie ihren Vertrag beim passenden Netzbetreiber haben. So unsinnig waren leider die Auflagen der 5G Frequenzversteigerung unter Minister Andy Scheuer.
 

Ich begrüße den Erkenntnisgewinn bei der Union und freue mich auf die Debatte im Digitalausschuss!
 

Vielen Dank!

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11. April 2023

Frage:
1. In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt (BKA) von Januar 2022 bis heute Aufforderungen zum Löschen von Inhalten an Telegram FZ-LLC übermittelt und in wie vielen Fällen wurde diesen Aufforderungen entsprochen, und eine Löschung vom Instant-Messaging-Dienst vollzogen (bitte konkrete Zahlen benennen und falls diese nicht erhoben werden, bitte begründen)?

2. In wie vielen Fällen hat das BKA von Januar 2022 bis heute Bestandsdatenauskünfte an Telegram FZ-LLC übermittelt, und wie häufig wurden diese beantwortet und damit Bestandsdaten an das Bundeskriminalamt übermittelt (bitte konkrete Zahlen benennen, und falls diese nicht erhoben werden, bitte begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Zu 1.) Durch das Bundeskriminalamt (BKA) wurden insgesamt 560 Löschersuchen (Stand: 8. März 2023) an Telegram übermittelt. In 484 Fällen sind die entsprechenden Inhalte nicht mehr erreichbar.

Zu 2.) Durch das BKA wurden insgesamt 238 Bestandsdatenauskünfte an Telegram übermittelt, von denen 64 beantwortet wurden, 25 davon mit Bestandsdaten.

05. April 2023

Frage:

Welche Daten von Verbraucherinnen und Verbraucher werden im Zusammenhang mit dem geplanten 49 €-Ticket, (sog. Deutschlandticket, siehe Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, Bundestagsdrucksache 20/5548) nach Kenntnis der Bundesregierung künftig erhoben (bitte die konkreten Stellen und Zwecke aufführen) und inwiefern wurde der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Thema Datenverarbeitung rund um die Nutzung des Deutschlandtickets einbezogen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer:

Die Digitalisierung bietet die Chance, die öffentlichen Verkehrsdienstleistungen für die Menschen attraktiver zu gestalten. Gerade im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) besteht hier großer Nachholbedarf. Deshalb hat sich die Bundesregierung bei der Einführung des Deutschlandtickets dafür eingesetzt, dass dieses Ticket ausschließlich in digitaler Form (Smartphone-App oder Smartcard) angeboten wird. Mit dem Deutschlandticket wird somit ein wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung der Branche vollzogen. Die länderoffene Arbeitsgruppe zum Deutschlandticket hat in ihrer Sitzung am 27. Januar 2023 Eckpunkte für die Tarif- und Vertriebsbedingungen für das Deutschlandticket festgelegt. Die organisatorische Abwicklung erfolgt durch die lokalen ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetzlich festgelegten Datenschutzbelange beachtet werden.

05. April 2023

Frage:
Wie wird die Bundesregierung mit bundesweit gültigen Vorgaben sicherstellen, dass der Zugang zum Deutschlandticket insbesondere unabhängig von einer zuvor positiv bewerteten Bonitätsüberprüfung (www.rnd.de/wirtschaft/49-EuroTicket-nur-nach-positivem-schufa-check5KZRQGAPF-BAGPOKSBNPMWGUZ3Y.html) für alle möglich sein wird, vor dem Hintergrund , dass die mündliche Frage von Frau Canan Bayram zur Bonitätsprüfung im Rahmen des Erwerbs des geplanten 49-€-Tickets/Deutschlandtickets (Plenarprotokoll 20/90, Mündliche Frage 24 ) inhaltlich nicht beantwortet wurde, und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung eine zwingende Abo-Pflicht für das Ticket vor?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer:
Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Eine Zuständigkeit des Bundes ist nicht gegeben. Ein Erwerb des Deutschlandtickets ohne eigene Kontoverbindung oder bei schlechter Bonität kann beispielsweise möglich sein, wenn ein das Deutschlandticket vertreibendes Unternehmen Guthabenkarten akzeptiert bzw. das Ticket erst nach Zahlungseingang ausgibt.

Das digitale Deutschlandticket wird es im monatlich kündbaren Abonnement geben.

04. April 2023

Frage:
Wie gewährleistet die Bundesregierung die Barrierefreiheit und gleiche Zugangschancen zu günstiger Mobilität für alle Menschen, z.B. Kinder, Senioren, Bedürftige, Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder Menschen, die aus anderen Gründen kein Smartphone besitzen, auch über das Jahr 2023 hinaus, indem das sog. Deutschlandticket (auch bekannt als 49€ Ticket, Bundestagsdrucksache 20/5548) nicht nur ausschließlich digital (wie das Gesetz in der Passage „Das Ticket soll in digitaler Form erhältlich sein” nahelegt), sondern auch am Automat oder Schalter und auch in Papierform erworben werden kann (siehe dazu die Kritik der Sachverständigen Dr. Claudia Hille, von mofair e. V., der EVG und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung im Verkehrsausschuss am 1. März 2023, https://www.bundestag.de/ausschuesse/a15_verkehr/anhoerungen/933318-933318)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer:
Die Klärung der mit der Einführung des Deutschlandtickets verbundenen Detailfragen war und ist Gegenstand des Austausches zwischen Bund und Ländern, unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen sowie der Verkehrsunternehmen. Als digitales Tarifangebot soll der Erwerb des Deutschlandtickets sowohl per Smartphone als auch per Smartcard möglich sein. Der Vertrieb dieses Tickets über eine Smartcard gewährleistet dessen Erwerb durch Personen, die kein Smartphone besitzen oder deren digitale Möglichkeiten eingeschränkt sind.

Meine Rede der Debatte vom 31.03.2023: Europäische und Deutsche Datenwirtschaft

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU verhandelt gerade den Data Act, um den Zugang zu Daten aus dem Internet der Dinge zu erleichtern. Die Europäische Kommission erwartet sich davon 270 Milliarden Euro Wertschöpfungssteigerung in der EU. Das Parlament in Brüssel erwartet eine Stärkung der Verbraucherrechte und des Gemeinwohls. Wahrscheinlich werden nach aktuellem Stand weder die Wünsche der Kommission noch die des Parlaments erfüllt. 

Es ist richtig: Verbraucher/-innen sollen einen Anspruch auf die Herausgabe ihrer Daten in verwendbaren Formaten erhalten. Das heißt im Klartext: Frieda Normalnutzerin könnte die Fitnessuhr eines anderen Herstellers kaufen und ihre Fitnesshistorie von der alten Uhr auf die neue übertragen. Sie könnte auch ihre defekte smarte Kaffeemaschine zum Reparateur ihres Vertrauens um die Ecke bringen, statt einen teuren Herstellerservice zu bezahlen. Nach dem Entwurf des Europäischen Parlaments erhält Frieda als Verbraucherin – das ist gut – diese Daten sogar kostenlos, und sie könnte sie sogar verkaufen. „Verkaufen“, das klingt verdammt nach Dateneigentum, und das ist ein ganz schwieriges Konzept. Daten sind nämlich keine Gegenstände, und es ist gefährlich, sie als solche zu behandeln.

Friedas Fitnessuhr kennt nämlich ihr Gewicht, ihr Alter, ihre Größe, aber zum Beispiel auch ihre Bewegungsmuster, ihren Herzrhythmus und ihre Diätpläne. Im Internet der Dinge entstehen digitale Zwillinge von uns, die käuflich werden sollen? Was glauben Sie, wer würde wohl eher seine Daten verkaufen: die Managerin oder ein Empfänger von Bürgergeld? Und wie freiwillig ist eigentlich der Verkauf digitaler Nutzerdaten durch arme Menschen, wenn es beim Kauf eines Produkts Rabatt dafür gibt, dass man künftig die mit diesem Produkt gesammelten Daten Dritten überlässt? Das Grundrecht Privatsphäre darf doch aber nicht vom Geldbeutel abhängen. 

Aus ethischen Gründen ist es im Übrigen verboten, Organe oder Menschen zu verkaufen. Solche ethischen Grenzen fordert die Linksfraktion auch für den Verkauf digitaler Zwillingsdaten von Menschen. Potenziell birgt der Data Act mehr Risiken für Verbraucher/-innen, ohne ihnen tatsächlich den Zugang zu den eigenen Daten zu garantieren, die ihre Geräte im Internet der Dinge generieren. Denn Unternehmen können aktuell noch viel zu leicht den Zugang zu Daten verweigern. Sieht ein Hersteller zum Beispiel eine Gefahr für die Sicherheit eines Produktes, erhält Frieda Normalnutzerin eben nicht die Statusdaten ihrer kaputten Kaffeemaschine und muss am Ende doch den teuren Herstellerservice oder gleich ein ganz neues Produkt bezahlen. Und erklären Unternehmen, die Daten seien Ergebnis eines komplexen proprietären Algorithmus, dann erhält auch künftig ein Start-up nicht deren Mobilitätsdaten, um daraus zum Beispiel einen klimafreundlichen Mobilitätsdienst zu entwickeln. 

Ich schließe mich daher der Forderung der Union in ihrem Antrag an, dass die Bundesregierung sich endlich mit klarerer und viel aktiverer Position in Brüssel einbringen muss, um zu verhindern, dass der Data Act mehr Probleme schafft, als er löst. 

Da wir – wenig überraschend – in Detailfragen trotzdem andere Positionen haben, werden wir uns beim Antrag der Union enthalten. Vielen Dank. 

Eigentlich hatte ich es schon ganz lange auf meiner Liste für Besuche im Wahlkreis. Zum Frühlingsanfang klappte es und ich konnte die Freiwillige Feuerwehr in meiner Heimatstadt Fürstenberg besuchen. Vorher hatte ich mich lange mit Bürgermeister Robert Philipp im Rathaus zur Zukunft der Stadt und zu aktuellen Herausforderungen unterhalten. Zum Beispiel über den zunehmenden Wohnungsmangel oder Probleme im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltung. Zur Sprache kam aber auch die aktive Zivilgesellschaft und viele positive Neuentwicklungen, wie der ebenso gut bestückte wie gut besuchte Umsonstladen am Marktplatz und das offene Atelier in der Brandenburgerstraße, das am 15. März zum Tag der Druckkunst besonders viele kreative Gäste hatte und seit einigen Wochen auch einen Nähkurs für Grundschulkinder anbietet. Träger beider Orte ist der von mir mitgegründete, gemeinnützige havel:lab Verein (LINK: havellab.org), zu dem auch unser mehrfach ausgezeichneter Verstehbahnhof (LINK: verstehbahnhof.de) gehört, mein Herzensprojekt hier in Fürstenberg, das mein Mann und etliche Mitstreiter:innen Tag für Tag mit Leben füllen.

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Am Frühlingsanfang besuchte ich das Mehrgenerationenhaus „Bienenstock“ in Zehdenick, wo es eine unglaubliche Vielfalt toller Angebote für groß und klein gibt. Buchstäblich für jedes Alter findet man dort was, Babykrabbelgruppen und Spielnachmittage für Eltern und Kinder, Mal-, Kartenspiel- oder Strickgruppen, aber auch ganz handfeste Unterstützung, z.B. Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen auf Sozialleistungen, Beratung und Betreuung bei Demenz und allgemein bei Pflegefällen in der Familie.

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