Meine Frage:

„Welche Anzahl der vom Bund genutzten Rechenzentren (laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksa-
che 20/3619) fällt bezüglich deren Nennanschlussleistung in eine der Kate-
gorien >/= 40-99 KW, >/= 100-199KW, >/= 200-299KW, >/= 300 KW
(gern tabellarisch), und beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentli-
chung von Daten zur Energieeffizienz dieser vom Bund genutzten Rechen-
zentren (zum Beispiel im Transparenzregister, siehe ebd. Antwort zu Frage
2) größenunabhängig für alle Rechenzentren des Bundes, wie in der er-
wähnten Antwort der Bundesregierung angegeben, oder nur für Rechenzen-
tren ab einer Nennanschlussleistung von 300 KW, wie es das Energieeffi-
zienzgesetz für öffentliche Rechenzentren vorgibt?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Die vom Bund genutzten Rechenzentren fallen in folgende Kategorien:

Darüber hinaus genannte Rechenzentren (laut Antwort der Bundesregierung
zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619) sind
inzwischen weggefallen bzw. liegen unter 40 KW Nennanschlussleistung.

Die Bundesregierung plant die Veröffentlichung von Daten zur Energieeffi-
zienz der Rechenzentren des Bundes. Details werden derzeit noch geprüft.
Die konkrete Umsetzung der Veröffentlichung soll im Board der CIOs der
Ressorts der Bundesregierung beschlossen werden.“

Antwortschreiben im Original:

Solche Termine machen am meisten Spaß! Bei schönstem Spätsommerwetter habe ich am 23.09.2023 in Eberswalde zusammen mit vielen Familien die Sonne, den Park und das ganze Ambiente genossen, das wir von der Linksfraktion im Bundestag gemeinsam mit der Linksfraktion im Landtag Brandenburg dort aufgebaut hatten.

Über 500 Besucher:innen – vom Baby bis zu über 90-Jährigen kamen zum Spielen, Reden, Austauschen, Informieren und Erholen. Das Kinderprogramm kam bei den Kleinen natürlich besonders gut an, beteiligt waren unter anderem „Räuber Rotbart“ und „Pirat Captain Pook“, ein besonderes Highlight war aber die Riesen-Seifenblasenshow, an der natürlich nicht nur Kinder mitmachten – auch der Fraktionsvorsitzende Sebastian Walter hat Seifenblasen produziert (unten rechts), hinter denen er sich verstecken konnte! Auch für das leibliche Wohl war gesorgt, dank Kuchenbasar, Popcorn, Slush-Eis und Gratis-Bratwürsten.

Meine Mitarbeiter Ralf Wunderlich und Christian Richter waren an unserem Informationsstand für alle Fragen der Bürger:innen erreichbar und wenn es direkte Fragen an mich gab, war ich nicht weit, denn wenn ich nicht schon mit Besucher:innen im Gespräch war, habe ich direkt neben unserem Infostand im Akkord Buttons an einer kleinen Buttonmaschine erstellt, denn dort riss die Schlange praktisch niemals ab. Wir hatten viele verschiedene Designs zum Aussuchen dabei, von der Friedenstaube über Regenbögen bis hin zu FCKNZS.

Viele Helfer:innen haben dazu beigetragen, dass dieses Fest so wunderschön geworden ist, Danke!

Der Bundesrechnungshof kritisierte die Datenstrategie der GroKo scharf und konkret. Die Ampel versprach es besser zu machen, aber ihre Datenstrategie ist noch schlechter: Blumige Beschreibungen statt verbindlicher Maßnahmen, keine Ressourcen, keine Zeitpläne, keine Verantwortlichkeiten, neue Doppelstrukturen, viel Wirtschaftswohl und wenig Gemeinwohl und kaum Transparenz.

Meine Rede der Plenardebatte: „Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung“ (20/8260) im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Nationale Datenstrategie der Ampel ist leider noch schlechter als deren Vorgängerin der GroKo. Jede einzelne Kritik des Bundesrechnungshofs daran gilt leider weiter. Zum Beispiel ist die Strategie noch unverbindlicher und noch unkonkreter, hat noch weniger Priorisierungen, nämlich gar keine mehr, klärt noch weniger Zuständigkeiten, schafft  aber trotzdem mehr Durcheinander. Es ist nämlich entweder niemand zuständig oder zum Beispiel 16 Datenlabore aus 16 Ministerien, die in gemeinsamer Zuständigkeit einen neuen Datenatlas umsetzen sollen – einen Datenatlas übrigens, der den gleichen Zweck erfüllen soll, wie eine längst existierende Verwaltungsdaten-Informationsplattform. Auch ein Datenpool für Verwaltungsdaten ist neu geplant, obwohl es seit zehn Jahren das GovData-Portal für offene Verwaltungsdaten gibt.

Das schafft verwirrende Doppelstrukturen, und es ist teuer! Aber wie teuer? Keine Ahnung. Zu Ressourcen steht kein einziges Wort in der Strategie. Ein Monitoring der Zielerreichung fehlt  auch, vielleicht weil man Gemeinplätze so schlecht messen kann. 29-mal will die Ampel irgendetwas „unterstützen“, zum Beispiel das Datensammeln zur Nachhaltigkeitsagenda. Meint sie damit Förderprojekte? Man weiß es nicht. 21-mal will sie sich „einsetzen“, zum Beispiel für Informatik als Pflichtfach an Schulen – aber das ist Länderhoheit! 20-mal „will“ sie irgendwas, zum Beispiel Anreize schaffen für mehr Wertschöpfung aus geistigem Eigentum. Aber was denn für Anreize und für wen überhaupt?

Auch der Zeitplan ist leider ein schlechter Witz. Grobe Daten gibt es da für ein paar Gesetze. Und dann gibt es fünf scheinbar willkürliche Zeilen. In einer davon steht gemeinsam: Datenatlas, Datenpool und Datenlabore. Das ist alles ein einziger Pfeil, der beim Jetzt anfängt und Ende 2024 aufhört, wie die anderen vier Zeilen auch. Der Bundesrechnungshof wird sich ein zweites Mal die Haare raufen, meine Damen und Herren.

Diese Datenstrategie soll auch mehr KI in der Verwaltung ermöglichen und dazu mehr Vertrauen fördern. Aber der Bund nutzte schon 2022 über 245-mal KI-Systeme. 60 Prozent davon enthielt die Antwort auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage aber nicht, und mein Vertrauen hat das nicht gefördert.

(Beifall bei der LINKEN)

Transparenz schafft Vertrauen. Aber die soll es auch künftig nicht geben, denn ein KI-Register ist nicht Teil dieser Strategie. Trotzdem: Der Bund will mit ihr Vorbild werden, aber möglichst langsam. Das Transparenzgesetz und das Recht auf Open Data sollen als Letztes kommen – oder auch gar nicht, weil sich die Ampel vor den Wahlen wahrscheinlich nicht mehr einigen kann. Der Entwurf von NGOs dazu liegt seit einem Jahr vor. Ich bitte die Ampelfraktionen: Bringen Sie den einfach selber ein! Das wäre vertrauensbildend.

(Beifall bei der LINKEN)

Kleingeschrieben sind leider auch Gemeinwohl und Zivilgesellschaft. Den Abschnitt zum Gemeinwohl muss irgendwie die Unternehmenslobby geschrieben haben. Da ist von Geschäftsgeheimnissen und Investitionsschutz die Rede, aber kaum vom Nutzen für Bürger/-innen, und manche Wähler/-innen lesen tatsächlich mehr als die Überschrift, meine Damen und Herren.

Ich vermisse ein Versprechen konkreter Zusammenarbeit mit Communitys, die Daten ohne kommerzielle Interessen sammeln und verfügbar machen. Zum Beispiel könnte man die 24 Milliarden Datensätze der Sensor.Community zu Feinstaub, Temperatur und Luftdruck von 13 000 Sensorstationen in Bundesanwendungen integrieren, für die Öffentlichkeit visualisieren und datenbasierte Politik damit machen, so wie es ein niederländisches Ministerium längst macht. Aber beim Umweltbundesamt beißt sich die Sensor.Community die Zähne aus. Das sind echte Datenschätze, die man übrigens auf maps.sensor.community finden kann. Das ist Nutzen fürs Gemeinwohl! Zum Beispiel gibt es allein in Stuttgart von dieser Community 800 Messstationen zur Luftqualität; von staatlichen Stellen gibt es nur 3. Ein herzlicher Dank der Linksfraktion geht hier an die  Ehrenamtlichen.

Mein Fazit: Dieser Datenstrategie fehlen Meilensteine und Zieldaten. Es fehlen Ressourcenpläne, klare Zuständigkeiten und Prioritäten. Es fehlen konkret benannte Maßnahmen. Mit viel blumiger, unverbindlicher Prosa werden wir weder Fortschritte messen können noch viele davon erleben – eine weitere verpasste Chance der sogenannten Fortschrittskoalition.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Anke Domscheit-Berg eine Rede zum OZG haltend

Ständig neue miese Rankings zur Verwaltungsdigitalisierung, trotzdem senkt die Ampel die einzigen konkreten Ziele erst von 575 zu digitalisierenden Leistungen auf 35, dann auf 15. Auch im verspäteten OZG 2.0 fehlen: Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung, verbindliche Standards, transparentes und ehrliches Monitoring und Grundlagen für schnellere Entscheidungen. So wird sich wenig ändern.

Meine Rede vom 20.09.2023 zu TOP 5

Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung
(OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)
Drucksache 20/8093

im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der Spiegel“ zitierte kürzlich eine globale Studie zur Zufriedenheit von Bürgern mit digitalen Verwaltungsdiensten aus 41 Ländern: Nur in Japan war der Frust noch größer als bei uns, und das, obwohl 2017 das Onlinezugangsgesetz uns versprach, 575 Verwaltungsleistungen – vom Ausweisantrag bis zur Zulassung von Autos – bis Ende 2022 zu digitalisieren. Am Ende waren trotzdem nur 5 Prozent online verfügbar, manche nur in einer einzigen Kommune, viele nur als Schaufensterdigitalisierung. Man kennt es vom BaföG-Antrag: online hochladen, im Amt wieder ausdrucken.

Es fehlte am sinnvollen Ziel der Ende-zu-Ende-Digitalisierung, aber leider auch an verbindlichen Standards, an einheitlichen Basisdiensten, an klaren Zuständigkeiten und vor allem auch an einer transparenten und ehrlichen Fortschrittsmessung statt der Schönfärberei im sogenannten OZG-Dashboard, das der Bundesrechnungshof zu Recht sogar als „massive Täuschung“ bezeichnet hat. So verhindert man Digitalisierung, meine Damen und Herren. 

Nach dem Regierungswechsel sind diese Defizite leider allesamt geblieben. Die Lösung der Ampel: die Reduktion des Ziels von 575 auf sogenannte 35 Booster-Leistungen. Donnerwetter! Aber trotzdem war Ende 2022 nur eine einzige überall in Deutschland und volldigital verfügbar; 7 der 35 waren überhaupt nicht digitalisiert. 

Vor Kurzem habe ich übrigens die Bundesregierung gefragt: Welche dieser 35 Booster-Leistungen sind denn jetzt überall in Deutschland digital verfügbar? Und die Bundesregierung weiß das gar nicht; sie sagt, die Länder seien dafür zuständig. Oder mit anderen Worten: Die Ampel gab sich ein Ziel, dessen Erfüllungsgrad sie nicht kennt und das sie auch überhaupt nicht interessiert. Peinlicher geht’s doch nicht, meine Damen und Herren! 

Oder doch? Denn Ende August senkte die Bundesregierung die Latte erneut. Aus 35 Booster-Leistungen wurden 15 Fokusleistungen mit zwei Jahren Fristverlängerung, verantwortlich wieder die Länder und Kommunen. Der Bund kann also wieder Augen, Ohren und den Mund zuhalten, wenn ich nach dem Fortschritt frage. 

Das neue Onlinezugangsgesetz 2.0 schafft zwar Klarheit zur Bereitstellung von Basisdiensten wie der BundID zur Identifikation, sogar mit einem Postfach; das ist sehr gut. Sie nennt auch die Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Ziel – auch das ist sehr gut -, leider aber nur für manche Dienstleistungen. Welche, das steht da nicht mal, das bleibt offen; und das ist schlecht.

Außerdem schafft dieses Gesetz leider immer noch keine Verbindlichkeiten für einheitliche Standards – einer der größten Verhinderungsgründe – und keine realitätstreue transparente Fortschrittsmessung über föderale Ebenen hinweg. Es ändert nichts an den schleppenden Entscheidungsprozessen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Und es schafft auch immer noch keinen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. So bleiben wir weiter Vorletzter – wenn uns das traditionell stempelnde Japan nicht doch noch überholt.

Vielen Dank. 

Anke-Domscheit Berg eine Rede haltend im Plenum

Die Union versucht erneut, eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung einzuführen und argumentiert mit Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, um Massenüberwachung zu legitimieren. Prävention und mehr Ressourcen für spezialisierte Ermittler würden Kinder besser schützen. Mit einem aktuellen EUGH Urteil ist die beabsichtigte IP Adress-Speicherung von 6 Monaten nicht vereinbar.

Meine Rede vom 20.09.2023 zu TOP 4:

Schutz vor sexuellem Missbrauch, IP-Adr.-speicherung
Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU
IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
Drucksachen 20/368720/8373

im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt gibt es schon seit fast 20 Jahren immer wieder neue Versuche, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Nur, das ist ja keine!)

Früher war vor allem der Kampf gegen den Terrorismus das Argument, um grundrechtswidrige, anlasslose Massenüberwachung zu legitimieren. 

(Stephan Brandner (AfD): Damit kennen Sie sich ja aus!)

Man hat die Angst der Bevölkerung vor Terroranschlägen instrumentalisiert. Weil diese Angst weitgehend aus dem Alltag verschwunden ist, nutzt die Union jetzt die entsetzliche Gewalt gegen Kinder als neuen Vorwand

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Kann man Ihnen das eigentlich glauben?)

und hofft, dass Überwachungskritiker/-innen schweigen wegen des Vorwurfes, sie würden Kinder nicht schützen wollen. 

Ginge es Ihnen in der Union tatsächlich darum, Kinder zu schützen, 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Ihnen geht es darum nicht! Ihnen geht es darum offenbar nicht!)

würden Sie den Fokus darauf legen, Verbrechen zu verhindern, meine Damen und Herren,

(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))

und zum Beispiel Anträge für niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder oder Anträge für mehr Aufklärung für Erwachsene, die mit Minderjährigen zu tun haben, stellen.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wahnsinn!)

Sie legen den Fokus ausschließlich auf die Strafverfolgung. Dann haben Kinder aber die Gewalt schon erlitten, und das offenbart Ihre Scheinheiligkeit. 

(Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Und die Täter machen weiter!)

Die Union fordert nicht, was effektiv die Strafverfolgung verbessern würde:

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Eine echte Täterschutzrede!)

eine ausreichende personelle und technische Ausstattung zum Beispiel. Der Mangel daran ist die Hauptursache für schleppende Ermittlungen. Das hat Ihr eigener Sachverständiger in der Anhörung so gesagt.

(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Täterschutzrede!)

Auch eine Login-Falle kann Ermittlungen effektiver machen. Wenn ein Verdächtiger sich einloggt, werden dessen Daten anlassbezogen erfasst. Engagieren Sie sich doch dafür.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): 20 000 Einstellungen!)

Dann kann man nämlich Täter tatsächlich schneller aus dem Verkehr ziehen.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): 20 000 Schicksale! 20 000!)

– Ich weiß gar nicht, wie Sie gleichzeitig reden und zuhören können. Es wäre gut, Sie würden mal zuhören. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Sie halten doch die gleiche Rede wie beim letzten Mal! Ihnen fällt gar nichts anderes ein scheinbar!)

So ist Ihr Antrag nur ein weiterer Versuch der Union, eine verfassungswidrige Überwachung einzuführen. Dabei hat erst gerade wieder das Bundesverwaltungsgericht der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. 

(Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Es geht um IP-Adressen-Speicherung! Das ist etwas anderes!)

Ihre Forderung, IP-Adressen von sämtlichen IT-Nutzerinnen und IT-Nutzern sechs Monate zu speichern, ist nicht vereinbar mit dem EuGH-Urteil von 2022;

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Da gibt es keine konkrete Aussage zu! Das haben Sie nicht gelesen!)

denn das limitiert die Speicherung auf den Zeitraum, der absolut notwendig ist, um nämlich über 80 Millionen Bürger/-innen vor staatlicher Massenüberwachung zu schützen. Ihr eigener Sachverständiger, der Leitende Staatsanwalt der Cybercrimestelle Nordrhein-Westfalen, sagt, das sei maximal eine Woche. 

Die Linksfraktion empfiehlt der Union eine Weiterbildung zur Prävention, zur Verhinderung sexualisierter Gewalt an Kindern, aber auch zu Grundrechten. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das müssen Sie gerade sagen!)

Dann können Sie die von Ihnen behaupteten Ziele nämlich viel besser erreichen und Sie scheitern seltener vor Gericht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Dass die SPD da klatscht!)

Die Ampel sollte der Vorratsdatenspeicherung endgültig eine Absage erteilen und vor allem im BMI die Blockade gegen das grundrechtssensiblere Quick-Freeze-Verfahren aufgeben, außerdem bestehende Überwachungsgesetze hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluieren und, solange die versprochene Überwachungsgesamtrechnung nicht da ist, auf keinen Fall neuen Überwachungsbefugnissen zustimmen. Dazu gehört ein klares Nein in Brüssel in den Verhandlungen zur Chatkontrolle, mit der die größte Überwachungsinfrastruktur seit Bestehen des Internets geschaffen werden soll. Das müssen Sie verhindern! Ich drücke Ihnen dafür die Daumen, liebe Damen und Herren der Regierungskoalition. Den Antrag der Union lehnt die Linksfraktion selbstverständlich ab.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die ganze?)

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Mit dem Onlinezugangsgesetz von 2017 sollten 575 Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 digital verfügbar sein. Das Ziel wurde weit verfehlt, seitdem hat die Ampel-Koalition die Regierungsziele mehrfach nach unten angepasst. Am Abend des 20.09.2023 findet die Erste Lesung der neuen Fassung des OZG im Bundestag statt, das weiterhin viele bestehende Probleme nicht adressiert. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

“Die Ampel-Koalition hat von der GroKo viele Probleme bei der Verwaltungsdigitalisierung geerbt, ist aber beim Versuch, sie zu lösen, hoffnungslos gescheitert. Das neue OZG 2.0 kommt ein Jahr zu spät und adressiert viele Baustellen nicht oder ungenügend. Ja, es gibt mehr Klarheit hinsichtlich der Basisdienste, wie die Nutzung der Bundes-ID zur Identifikation und auch die Nennung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Ziel ist ein Fortschritt. Aber für welche Leistungen dieses Ziel erfüllt sein soll, und bis wann, das beantwortet der Gesetzentwurf leider nicht. Verbindlich ist nichts davon, denn einen einklagbaren Rechtsanspruch schafft das Gesetz nicht. Auch eine der größten Barrieren bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung, das Fehlen verbindlicher Standards über alle föderalen Ebenen hinweg, beseitigt das OZG 2.0 nicht, denn es schreibt nur die Veröffentlichung von Standards vor, aber schweigt sich aus zu ihrer Verbindlichkeit.

Ob und wie Ziele erreicht werden, hängt aber auch vom Monitoring ab, es heißt ja nicht umsonst, “You get what you measure”. Bisher logen sich alte und neue Bundesregierung mit dem OZG Dashboard in die Tasche, so dass der Bundesrechnungshof diese Schönfärberei völlig zu Recht als ‘massive Täuschung’ bezeichnete, denn niemand konnte diesem Dashboard entnehmen, welche Dienstleistungen die Anforderungen des OZG tatsächlich erfüllten und wo genau sie digital verfügbar waren. Eine Leistung wurde schon als ‘digitalisiert’ erfasst, selbst wenn sie nur eine Digitalisierungsstufe unter dem OZG-Standard und das auch nur für eine Teilleistung und obendrein nur in einer einzigen Kommune irgendwo in Deutschland erreicht hatte. Da wundert es nicht, dass Deutschland in einem globalen Ranking zur Zufriedenheit mit der digitalen Verwaltung aktuell nur Vorletzte von 41 Ländern ist.

Auch dieses Monitoring-Problem ändert das neue OZG nicht. Die Datenlage wird also weiter schlecht bleiben und der Bund wird wie kürzlich auf meine schriftliche Frage nach dem Umsetzungsgrad der in 2022 beschlossenen 35 Booster-Leistungen (https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/09/meine-schriftliche-frage-zum-umsetzungsstand-der-ozg-booster-leistungen/) wohl auch künftig keine Antworten geben können, weil er die Verantwortung dafür allein den Ländern zuschiebt und offensichtlich keinerlei Interesse am Grad der Umsetzung hat.

Ich rechne schon jetzt damit, dass das auch bei den kürzlich als Teil des Deutschlandpaktes verkündeten 15 Fokus-Leistungen so sein wird, mit denen der Bund seine konkreten Ziele zur Verwaltungsdigitalisierung erneut mehr als halbierte. Von 575 zu digitalisierenden Dienstleistungen erst auf 35 und dann auf 15 Leistungen zu reduzieren und die Frist dafür von 5 Jahre auf 7 Jahre zu verlängern, aber gleichzeitig die Schaufensterdigitalisierung von Bafög-Anträgen als Erfolg zu feiern, dazu braucht es schon eine gewisse Kaltschnäuzigkeit. Zumindest da hat die Ampel im Vergleich zur GroKo noch eine Schippe drauf gelegt.

Aber im OZG 2.0 Gesetz stehen nicht mal diese 15 Leistungen, das Gesetz bleibt unkonkret, denn es lässt für die meisten Dienste offen, bis wann sie denn nun wirklich digital verfügbar sein sollen, allein für ‘wesentliche Leistungen’ des Bundes soll eine fünf Jahresfrist gelten, aber welche Leistungen das sind, das erfährt man wiederum nicht. So kann sich die Ampel auch künftig die Latte immer noch tiefer hängen, ohne dass es allzu sehr auffällt und die Verwaltungsdigitalisierung langsamer umsetzen, als eine Schnecke mit angezogener Handbremse kriechen kann. Vielleicht überholt uns dann auch noch Japan, das einzige Land, dessen Bürger*innen noch unzufriedener mit ihrer digitalen Verwaltung waren, als die Deutschen.”

Meine Frage:

  1. Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
    setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 1 bis 28) aktuell
    und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste jeweils
    in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist über-
    all in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist zwar
    überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende zu
    Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall, noch
    Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht möglich
    sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand der Digi-
    talisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?
  2. Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
    setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 29 bis 35) aktu-
    ell und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste je-
    weils in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist
    überall in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist
    zwar überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende
    zu Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall,
    noch Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht
    möglich sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand
    der Digitalisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Zu 1. und 2.
Die beiden Schriftlichen Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Für die Umsetzung der vom IT-Planungsrat mit Beschluss 2022/20 vom 2. Mai 2022
priorisierten Leistungen sind die Länder zuständig, so dass der Bundesregierung die
für eine Beantwortung der Fragen erforderlichen Informationen nicht vorliegen. Für
die von der Bundesregierung herausgegebene Webseite https://dashboard.ozg-um-
setzung.de/ stellen die Länder allgemeine Informationen zum Umsetzungsstand von
OZG-Leistungen zur Verfügung. Darunter befinden sich auch zahlreiche der vom IT-
Planungsrat mit Beschluss vom 2. Mai 2022 priorisierten Leistungen.

Antwortschreiben im Original:

Meine Schriftlichen Fragen zum OZG-Booster im Dezember 2022:

https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/onlinezugangsgesetz-und-ozg-booster-gescheitert/

Meine Frage:
Welche Studien und Strategien zum Thema “Nachhaltigkeit in und durch Digitalisierung sowie ihrer Umsetzung” wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Einzelplan 12) aus dem Kapitel 1204 (“Digitale Infrastruktur”) im Haushaltstitel 53101-692 im Jahr 2023 finanziert und wurden diese veröffentlicht (falls ja, bitte je Studie und/oder Strategie auch den Ort angeben)?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Im Jahr 2023 soll eine Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen aus dem Titel 1204 53101 finanziert werden.
Veröffentlichungen dazu gibt es derzeit noch nicht.

Antwortschreiben im Original:


Anke Domscheit-Berg zu zum digitalpolitischen Haushaltsentwurf

Regierungsprioritäten erkennt man nicht am Koalitionsvertrag, sondern am Geld. Die Ampel kürzt z.B. beim Breitbandausbau, bei Verwaltungsdigitalisierung und Open Source – trotz Versprechen im Koalitionsvertrag.

Meine Rede vom 06. September 2023 im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mit der sogenannten Fortschrittskoalition bleibt Deutschland eine digitale Wüste. Laut Bitkom ist bisher nur jedes zehnte Digitalvorhaben der Koalition umgesetzt, und viele Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bleiben weiter Makulatur. Das Digitalbudget fehlt nun schon im dritten Ampelhaushalt. Und obwohl das Mobilfunknetz immer noch löchriger ist als bei den Rentieren in Lappland und nur jeder zehnte Haushalt in Deutschland einen Glasfaseranschluss nutzt – im OECD-Durchschnitt sind es viermal so viele -, kürzt das BMDV den Titel für die Unterstützung des Breitbandausbaus um über 30 Prozent und die Zuschüsse zur Verbesserung der Internetversorgung sogar um über 60 Prozent. So gefährdet die Ampel die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. So holen wir den digitalen Rückstand niemals auf.

Der Koalitionsvertrag versprach aber auch – ich zitiere -: 

„Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt …“

Die Prioritäten einer Regierung erkennt man aber nicht am Koalitionsvertrag, sondern am Geld. Und im kommenden Haushalt soll das Budget für offene Software um die Hälfte schrumpfen. Gleichzeitig schließt der Bund aber mit der US-Firma Oracle einen Vertrag über 3,88 Milliarden Euro ab; das ist 155-mal so viel, wie der Bund 2024 für offene Software in die Hand nehmen will. Digitale Souveränität erreicht man so nicht, meine Damen und Herren.

Der Koalitionsvertrag versprach aber auch – ich zitiere – eine ausreichende Folgefinanzierung für das Onlinezugangsgesetz, also für das wichtigste Programm der Digitalisierung der Verwaltung, und außerdem, dass Verfahren künftig antragslos und automatisiert erledigt werden, mit einer Priorisierung für die Kindergrundsicherung. Aber im Haushalt 2024 werden 99 Prozent der Mittel für das Onlinezugangsgesetz gestrichen. Und der Teilhabebeitrag für bedürftige Kinder ist nicht in die Kindergrundsicherung integriert, keinesfalls antragslos, und digital soll er im Jahre – ich verspreche mich nicht – 2029 kommen, zum Ende der Nachfolgeregierung. 

Dieses digitalpolitische Totalversagen war und ist eine Katastrophe für unser Land. Sorgen Sie endlich dafür, dass sich daran etwas ändert!

Vielen Dank.

Meine Frage:
Wie wurden die Mittel von 2 Mio € im Titel “Reparieren statt Wegwerfen” des Haushalts für 2023 bisher verausgabt (bitte aufschlüsseln, welche Mittel für welche konkreten Zwecke an wen und auf welchem Wege – zum Beispiel über bestimmte Förderrichtlinien oder Institutionen wie die Stiftung Ehrenamt in Neustrelitz – abgeflossen oder zumindest gebunden sind) und falls bisher keine Mittel abflossen /gebunden wurden, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass diese Haushaltsmittel noch 2023 dem geplanten Zweck, das Reparieren statt Wegwerfen zu fördern, zugutekommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
Die Mittel für 2023 sind bisher noch nicht verausgabt oder gebunden, da zunächst entsprechende Vorarbeiten erforderlich waren. Den gegenwärtigen Planungen entsprechend gehen wir von einer Verausgabung im Jahr 2023 für ein Förderprojekt eines Verbandes sowie im Rahmen einer Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen aus.

Antwortschreiben im Original: