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Die Bundesregierung hat im August einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Familienleistungen vorgelegt, damit man beispielsweise Elterngeld ganz bequem auf digitalem Weg beantragen kann. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht aber nicht für sich allein, sondern ist im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu bewerten. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, 575 Leistungen der Behörden wie den Antrag auf einen Führerschein bis Ende 2022 online anzubieten und in einem Portalverbund zugänglich zu machen. Das würde viele Behördengänge ersparen, weil man von überall und zu jeder Zeit zum Beispiel BAföG beantragen kann. Das Mammutprojekt kommt allerdings nur schleppend voran. Im Bundestag sprach ich darüber, wieso der Gesetzesentwurf, der Familienleistungen als Bündel digitalisieren will, die Umsetzung eher schlecht als recht gelöst hat. Die Rede kann man sich anschauen oder hier nachlesen:

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitale Familienleistungen - Gute Idee, schlecht umgesetzt

Selbst 2020 gibt es immer noch keine drei Verwaltungsleistungen, die komplett digital erledigt werden können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung Familienleistungen digitalisieren, schafft aber nur eine Insellösung, die nicht mal ausreichend abgesichert ist. Außerdem will sie ein eindeutiges Personenkennzeichen wie die Steuer-ID einsetzen, was die Linksfraktion entschieden ablehnt.

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Text erschienen in der Zeitschrift für sozialistische Wirtschaft und Politik für die Ausgabe: „Digitaler Sozialismus“ 11.2020


Als ich 1988 und 1989 als Studentin in der DDR Opposition engagiert war, kämpfte ich für meine Vision eines „dritten Weges“ – für einen Sozialismus, der demokratisch ist, seine Bürger:innen nicht einsperrt und in dem man Freiheitsrechte genießt. Als dann nach dem Mauerfall gefühlt übernacht die Wiedervereinigung zum Anschluss der neuen Bundesländer an die BRD und ihr kapitalistisches System führte, war für mich dieser Traum ausgeträumt. Ich hatte eine Revolution erlebt, begeistert für sie gekämpft, und dann war da nur noch Leere, nachdem für ein paar kostbare Monate alles möglich zu sein schien, auch eine neue Gesellschaftsordnung, die es noch nie gegeben hatte, die weder die Fehler des Kapitalismus noch die des real existierenden Sozialismus begehen würde: Das Beste zweier Welten – gerecht, sozial, nachhaltig und frei.

Nach der Phase großer Euphorie folgte die Desillusionierung hart und schnell mit der Erkenntnis, dass der Kapitalismus offenbar gesiegt hatte und man dagegen machtlos sei. Ich hatte meine vorstellbare Vision von einer Zukunft, die Demokratie und Sozialismus miteinander verband, verloren. 

Aber dann kam das Internet und für mich änderte sich alles. Warum ich jetzt wieder Hoffnung und eine konkrete Vision von einer Alternative zum Kapitalismus habe, erklärt sich nicht auf den ersten Blick, denn erst einmal sieht es so aus, als würde alles nur noch schlimmer werden. 

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Am Montag hat die FDP-Fraktion eine aktuelle Stunde zur Corona-Warn-App beantragt, die am Mittwoch stattfinden sollte. Am Dienstag teilte man mir mit, dass sich die Rede auf den letzten Tagesordnungspunkt des Freitages verschieben wird. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag konnte ich schließlich meine Rede fertig stellen, nur um am nächsten Tag zu erfahren, dass die Rede durch die aktuelle Stunde der AfD-Fraktion verdrängt wurde. Die Rede möchte ich euch allerdings nicht vorenthalten, daher könnt ihr sie hier nachlesen:

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Seit Beginn der Legislatur habe ich mich immer wieder mit Vertreter:innen von NGOs getroffen, um ihre Perspektiven in meine politische Arbeit einfließen zu lassen. Das möchte ich in den nächsten Monaten – im letzten Jahr dieser Legislatur – noch intensivieren.

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Milliarden für Startups & Was ist Datensouveränität und wie ist sie erreichbar? (28.10.2020)
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In allen Schulen im Land Brandenburg ist es verpflichtend, in einen Betrieb/einer Arbeitsstelle freier Wahl ein Schülerbetriebspraktikum von insgesamt zwei Wochen zu absolvieren. Dabei sollen die eigenen Wünsche, Interessen und die damit verbundenen Fähigkeiten ergründet und ggf. weiterentwickelt werden. Ich bin Ben Berger, Schüler an der Immanuel-Kant-Gesamtschule in Falkensee. Zur Zeit besuche ich dort die neunte Klasse.

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Als Quereinsteigerin wurde ich 2017 Mitglied und netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Mein Wahlkreis ist der WK60. Er umfasst das westliche Havelland, die Stadt Brandenburg an der Havel, Teile von Potsdam Mittelmark und Teile von Teltow Fläming, er reicht von Rathenow im Norden bis Jüterbog im Süden. Bei der kommenden Bundestagswahl möchte ich in meinem Betreuungs- und Heimatwahlkreis antreten, das ist der WK 58, der Oberhavel und das östliche Havelland umfasst. 

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Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Etat der Bundesregierung 2021 ist erstmalig auch der Ausschuss Digitale Agenda in die Beratungen eingebunden. Am Mittwoch begannen wir deshalb mit der Beratung des Haushaltsplans für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Inneren. In meinem Video-Ausschussreport berichte ich davon, was wir alles dabei erfahren haben und an welchen Stellen Fragen offen geblieben sind. Langweilig ist Haushalt jedenfalls im Bundestag nicht!

Haushaltsplanung 2021 - Teil 1: Kanzleramt in Sachen Digitalpolitik und BfDI (07.10.2020

Heute, am 06.10.2020, hat der Europäische Gerichtshof erneut zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg: „Das Urteil des EuGH erteilt erneut staatlichen Überwachungsbegehrlichkeiten eine Abfuhr, allerdings haben vergleichbare Urteile bisher die Bundesregierung nicht davon abgehalten, immer wieder neue verfassungswidrige Überwachungsmaßnahmen zu beschließen oder zu fordern, weil sie immer wieder die Bedeutung der Grundrechte vergißt. Die Aussage des EuGH ist in seinem neuerlichen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung jedoch sehr klar, denn es stellt zweifelsfrei fest, dass eine allgemeine Überwachung durch eine flächendeckende Datenspeicherung ohne besonderen Anlass, von allen Menschen, die bestimmte Kommunikationsformen nutzen, zu allen Zeiten schlicht weg nicht verhältnismäßig ist und daher illegal. Nach meiner Auffassung ist eine derartige, allumfassende Datenspeicherung schon strukturell nicht mit demokratischen Grundwerten vereinbar.

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