Frage

Welche Unternehmen und Verbände sind von der Bundesnetzagentur um Stellungnahme zum Fragenkatalog zu den Grundsätzen der Erschwinglichkeit gebeten worden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 02. Juni 2022

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Bundesregierung und BMDV enttäuschen bei der Digitalisierung. Die Ampel sollte sich Schlampel nennen, denn nur mit schlampiger Regierungsarbeit kann man in 25 Wochen seit Regierungsantritt nicht einmal Zuständigkeiten klären. Auch der Haushalt hat Defizite, für Nachhaltigkeit ist das BMDV zwar zuständig, Haushaltsmittel gibt es dafür aber keine. Das Recht auf Internetgrundversorgung kommt, aber nur als Recht auf lahmes Internet und für die Bearbeitung der über 300.000 erwarteten Anspruchsfälle bekam die BNetzA keinerlei personelle Ressourcen. Was für eine Fehlplanung!

Meine Rede im Wortlaut:

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Antrag (Drucksache 20/2031)

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Privatadressen im Impressum

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die geltende Rechtslage verpflichtet in § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) fast alle Betreiber*innen von Websites, ein Impressum zu veröffentlichen, das leicht erkennbar Name und Anschrift enthält, außerdem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Ausgenommen sind davon nur rein private Websites: Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter*innen geschäftsmäßiger Telemedien. Dabei gilt: „Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ist weitreichender als der der Gewerbsmäßigkeit“ (WD 10 – 3000 – 049/20). Jurist*innen empfehlen in der Regel allen, die mehr als rein private Familien-Blogs betreiben, vorsichtshalber ein Impressum bereitzustellen, um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden. Das betrifft etwa all jene, die Affiliate Links (Links zu Partner-Angeboten, deren Nutzung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision führt) oder Werbung einbinden oder Inhalte veröffentlichen, die thematische Ähn- lichkeit zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben, also beispielsweise auch Journalist*innen.

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Im zweiten Teil meines Videoreports zum Digitalausschuss vom 11. Mai 2022 geht es nicht nur um den Ausschuss selbst, sondern auch um die öffentliche Anhörung am 9. Mai 2022 zum Thema Recht auf Internet, den so genannten Universaldienst, der manchmal völlig unzutreffend „Recht auf schnelles Internet“ genannt wird und auch Thema im Digitalausschuss war. Die von der Ampel-Koalition vorgelegten Kriterien sind ein Witz, aber immerhin soll es das Recht auf lahmes Internet zum Einheitspreis geben – wie hoch er ist? Noch weiß man es nicht.

Ebenfalls Thema im Ausschuss: der Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen, da ging es ums eRezept, elektronische Patientenakte, die Gematik, die bald einen neuen Namen bekommt (und dann wird alles schön?) und natürlich auch wieder um Meldeketten im Gesundheitswesen (Stichwort Hospitalisierungsindex). Anschließend debattierten wir in Rekordgeschwindigkeit die Haushalte von 4 Ministerien: Auswärtiges Amt und Gesundheitsministerium sowie das Verteidigungsministerium und das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (nur über die beiden letztgenannten erzähle ich Euch). Wie viel Geld gibts für bewaffnete Drohnen, für Nachhaltigkeit und Digitalisierung, für militärisches CyberCyber und soziale Innovationen mit Künstlicher Intelligenz? Alles das und noch viel mehr erfahrt Ihr, wenn Ihr dieses Video schaut.

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Das ist der 1. Teil eines zweiteiligen Videoreports zum irre vollgepackten Digitalausschuss vom 11.5.2022. Es war aber nicht nur viel, sondern auch spannend! Nancy Faeser, die Bundesinnenministerin der Ampelregierung stellte sich erstmalig den Fragen im Ausschuss, da gab es durchaus auch Neuigkeiten, gute wie schlechtere. Die Themenvielfalt war groß: Hackbacks, Chatkontrolle (niemand, den ich kenne, war so überrascht wie Nancy Faeser über die anlasslose Massenüberwachung, die uns die EU mit der Chatkontrolle beschert hat!), Verwaltungsdigitalisierung – v.a. das Onlinezugangsgesetz, Blockchain und ID-Wallet sowie jede Menge CyberCyber haben wir mit Nancy Faeser und ihrem CIO, Markus Richter besprochen.

Außerdem löcherten wir Staatssekretärin Daniela Kluckert aus dem BMDV mit Fragen zum Thema Digital Services Act, der frisch verabschiedeten europäischen Regulierung digitaler Dienste. Was konnte die Bundesregierung durchsetzen und was nicht? Wie schützt uns das DSA vor Dark Patterns und kommt mit dem DSA jetzt wirklich mehr Jugendschutz ins Internet? Schaut rein, auf etliche meiner Fragen gab es Antworten, auf andere nicht, aber manchmal sagt selbst das einiges aus.

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Frage

Versteht die Bundesregierung unter einer „durchgängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung”, die laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sichergestellt werden soll, auch, dass es keinen zweiten privaten Schlüssel geben darf, sowie die betreffende Kommunikation auch an der Quelle oder beim Empfänger, etwa durch Client-Side-Scanning, nicht überwacht werden darf und wie wird sich die Bundesregierung verhalten, wenn die geplante EU Verordnung „zur wirksamen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern” eine anlassunabhängige Überprüfung aller (auch verschlüsselt übertragener) Kommunikationsdaten auf entsprechende Inhalte hin vorsieht? (Drucksachennr. 20/1817, Frage 41)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 11. Mai 2022

Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind in den geltenden Gesetzen abgebildet. Darüber hinaus lehnt die Bundesregierung Forderungen nach Schwächung von Verschlüsselungstechnologien
durch Hintertüren, Generalschlüssel oder „zweite private Schlüssel“ ab. Da die EU Verordnung „zur wirksamen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern” zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht veröffentlicht wurde, nimmt die Bundesregierung zu möglichen Inhalten dieser Verordnung keine Stellung.

Originalschreiben vom BMI (geschwärzt)

Infostand Neuruppin
Infostand Neuruppin
Sprechstunde auf dem Schulplatz in Neuruppin

Als eine von 2 linken Bundestagsabgeordneten  gehört  der ganze  Norden  von Brandenburg  zu  meiner „Zuständigkeit“.  Meine Wahlkreistage finden also in einer  wunderschönen, großen Region statt. Im Mai war ich in Neuruppin zu Gast, wo ich zuerst auf dem Schulplatz mitten zwischen Marktständen meinen eigenen Stand  aufbaute, um mit den Bürger:innen  ins  direkte  Gespräch zu kommen. Häufig ging es dabei gar nicht um Bundespolitik, aber ich wurde begleitet von unseren  Stadtverordneten, die sich um die kommunalen Anliegen kümmern werden.

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Subject: Concern for Julian Assange, founder of the platform Wikileaks

Dear honourable Members of Parliament, Esteemed colleagues in the United Kingdom,

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Nach und nach drücken sich die Ministerien die Türklinke in die Hand, wenn sie im Digitalausschuss Fragen zum Haushalt 2022 beantworten. Dabei kann man ihnen auf die Finger gucken, welche digitalpolitischen Schwerpunkte tatsächlich auch das nötige Budget bekommen und welche politischen Ziele keine Chance auf Realisierung bekommen. Wir hatten am 27.04.2022 ganze 4 Ministerien zu Gast das BMWK (Wirtschaft und Klima), das BMBF (Bildung und Forschung), BMJ (Justiz) und BMAS (Arbeit und Soziales). In diesem Report berichte ich vor allem vom BMWK. Ich wollte mehr wissen zur Finanzierung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Schon das BMDV gab mir dazu inzwischen eine nachgereichte, aber unbefriedigende Antwort, die ich natürlich nicht vorenthalte. Ich erzähle Euch, wie lächerlich die beschlossenen Budgets für Themen für Nachhaltige Digitalisierung, Open Source oder IT-Sicherheit sind, vergleiche das mit sehr großzügig ausgestatteten Haushaltsposten für andere digitale Themen und befasse mich mit der Frage, wie eigentlich ein ums fünffache vergrößerte Budget in diesem Jahr (das schon fast halb rum ist!) überhaupt ausgegeben werden soll. Etwas kürzer geht’s um die übrigen Ministerien, z.B. um die Denkfabrik und die Civic Innnovation Plattform des BMAS und den Digitalpakt des BMBF. Zum BMJ erzähle ich Euch vom Digitalcheck für Gesetze (da braucht es Geduld) und von einem Chatbot, der nur deutsch sprechen soll. 

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Seit  letzter Nacht ist es offiziell: Der reichste Mensch der Welt, Elon Musk, kauft Twitter für 44 Milliarden US-Dollar. Das soziale Netzwerk zählt weltweit 211 Millionen Nutzer:innen,  unter  ihnen  viele  Multiplikator:innen. Damit wird Musk, der  mit  XX  Millionen  Follower:innen  selbst  einen  der  reichweitenstärksten Twitteraccounts  hat,  zukünftig  die  Spielregeln  der  Plattform  mitbestimmen.  Er  kündigte  an,  Twitter  zu  einer  Plattform  für  die  „globale  Meinungsfreiheit“  zu  machen. 

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

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