Am 30.08.2022 besuchte ich mit meinen Mitarbeiter:innen den kleinen Ort Zempow in der Ostprignitz, wo wir uns über den Stand des Nutzhanfanbaus in der Region informierten.

Zum zweiten Mal besuchte ich dabei die Bioranch Zempow von Bauer Dr. Wilhelm Schäkel, der mir schon bei meinem ersten Besuch die Bedeutung des Nutzhanf-Anbaus und seine Chancen für die Region ausführlich erklärte, aber auch darauf hinwies, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen den Anbau des Nutzhanfs erschweren. So wird Nutzhanf immer noch im Betäubungsmittelgesetz geregelt, was den Anbau kriminalisiert und sehr hohe Hürden schafft, die unnötig sind und vor allem kleine und mittlere Unternehmen behindert. Die Linksfraktion hatte deshalb schon in der letzten Legislatur einen Antrag im Bundestag gestellt, um diese Missstände zu ändern.

Bioranch in Zempow

Mit dem Antritt der sogenannten Fortschrittskoalition gab es die Hoffnung, dass die Ampel nicht nur Cannabis als Genussdroge legalisieren will, sondern sich auch um die Nutzhanf-Regulierung kümmert. Leider passiert da nichts, die Koalition hat das Thema einfach gar nicht auf dem Schirm.

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Am 30.08.2022 besuchte ich gemeinsam mit meinen Mitarbeiter:innen aus den Wahlkreisen und aus dem Berliner Büro die Freie Heide in der Ostprignitz, im brandenburger Norden. Jahrzehntelang hatte die russische Armee die Region als Truppenübungsplatz insbesondere auch für Bombenabwurftrainings genutzt. Nach dem Abzug der russischen Truppen wollte die Bundeswehr das Gelände in gleicher Weise weiternutzen. Aber ein breiter ziviler Widerstand gegen das Bombodrom kämpfte seit 1992 dagegen  –  bis zum Erfolg in 2009. Seitdem ist die Kyritz-Ruppiner Heide wirklich frei. Etwa 4.000 Hektar wurden der Sielmann Umweltstiftung zur Bewirtschaftung übertragen, das Gelände befindet sich jedoch weiterhin im Besitz des Bundes.

Warnschild in der Heide
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Frage:

Wie viele Kontakte mit Interessenvertreterinnen und -vertretern (Verbände, Organisationen – insbesondere auch Nichtregierungsorganisationen und Initiativen, aber auch mit Unternehmen und ggf. Einzelpersonen) gab es seit Beginn der Legislatur mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und/oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Kanzleramt zur Digitalstrategie (bitte für jedes Bundesministerium inkl. Bundeskanzleramt aufschlüsseln), und fand eine Verbändeanhörung statt, falls nein, bitte begründen (Drucksachennummer 203429 Frage 148)?

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In Rumänien surft man 70 Prozent schneller als bei uns, auf jedem 25. Quadratmeter kann man mangels Netz nicht einmal eine Whatsapp schicken. Dennoch setzt die Ampel weiter auf den Markt. Ihre Digitalstrategie bleibt ohne Vision, schafft Verantwortungschaos, ist voller schwammiger Ziele und auch im Haushalt für 2023 gibt es das versprochene Digitalbudget nicht. So klappt Digitalisierung nie.

Meine Rede im Wortlaut:

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Endlich liegt sie vor, die Digitalstrategie der Bundesregierung. Auf mehr als 50 Seiten beschreibt die Ampel, was sie sich so alles vorgenommen hat und woran sie sich messen lassen will. Liest man sie oberflächlich und ignoriert die letzten 8 Monate, könnte man oft nicken und zu dem Schluss kommen, dass das doch ein ganz guter Plan für die nächsten drei Jahre wäre. Aber wie überall steckt der Teufel im Detail und kommt es nicht auf Worte, sondern auf Taten an.

Auch die letzten Regierungen haben uns schon das Blaue vom Himmel versprochen, Angela Merkel zum Beispiel 50MBit/s für jeden bis 2018 – vier Jahre später ist den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum längst das Lachen darüber vergangen. Nun also soll bis möglichst 2026 flächendeckend Mobilfunk vorhanden sein und bis 2025 soll jeder zweite Haushalt einen Glasfaseranschluss haben. Aber ob das klappt, steht genauso in den Sternen, wie die Antwort auf die Frage, ob ihn sich auch jeder leisten können wird, denn wie soll sonst jeder teilhaben können an der digitalen Gesellschaft?

Ehrgeiz klingt anders

„You get what you measure“ (man kriegt, was man misst) – heißt es, ein kluger Satz gerade bei Transformationsprojekten. Es reicht also nicht, ein Ziel schön in Prosa zu beschreiben, man muss es übersetzen in messbare Kriterien, die aber auch wirklich die Zielerreichung abbilden. Das ist gar nicht so einfach wie es klingt. Und natürlich braucht es nicht nur ein finales Ziel, sondern auch Meilensteine, damit man auch auf dem Weg schon feststellen kann, ob man schnell genug voran kommt, oder hier und da nachsteuern muss. Diese Binsenweisheit berücksichtigt die Digitalstrategie der Bundesregierung nicht. Viele schöne Ziele bleiben inkonkret, wie z.B. „die Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren wollen wir verbessern“. Ständig verspricht die Ampel-Regierung irgendetwas zu „verbessern“ oder zu „stärken“. Ehrgeiz klingt anders.

Wo es konkrete Ziele gibt, bleiben sie ohne Zwischenziele, der Erfolg der Ampel soll offenbar erst am Ende ihrer Regierungszeit überprüfbar sein, denn 52 von 60 Mal wird als Zeithorizont das Jahr 2025 genannt. Wozu diese Furcht vor Kritik führen wird, ist jetzt schon klar: viele Ziele werden schlicht nicht erreicht werden.

Wie zum Beispiel die von der alten GroKo versprochenen 575 digitalen Dienstleistungen der Verwaltung, die mit dem Onlinezugangsgesetz 2017 beschlossen wurden und bis Ende 2022 kommen sollten. Die Ampel hatte erst im Mai dieses Ziel kräftig abgespeckt auf 35 Dienstleistungen, die stattdessen bis Dezember flächendeckend verfügbar sein sollten. Aber wie meine Kleine Anfrage gerade erst zeigte: auch diese 35 werden nicht kommen. Die Ampel hat ihre Umsetzung gleich mal auf 2025 verschoben, Zwischenziele nennt sie nicht.

Viele Köche verderben den Brei

Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es aber auch Ressourcen und klare Verantwortlichkeiten. Das versprochene Digitalbudget ist aber weiterhin nicht in Sicht und die Verantwortlichkeiten für digitale Themen sind 38 Wochen nach Regierungsantritt ein heilloses Durcheinander. Über manche Zuständigkeiten wird immer noch gezankt in der Koalition, bei anderen hat man mangels Konsensfähigkeit einfach drei oder vier Ministerien die Federführung zugeschrieben. Aber viele Köche verderben den Brei, und wenn vier Ministerien für ein Schlüsselthema wie digitale Identitäten zuständig sind, ist das totale Chaos vorprogrammiert. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, kann man sich dann wunderbar gegenseitig die Schuld zuschieben.

In der Strategie gibt es durchaus auch gute Inhalte, zum Beispiel im Bereich der Nachhaltigkeit, wie ein Recht auf Reparatur, mit dem Versprechen, dass man Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen bekommen soll. Das digitale Ehrenamt soll mehr Unterstützung finden, Hersteller sollen für fahrlässige Sicherheitslücken haften, und der Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung soll endlich konkret angegangen werden.

Im Bereich der IT-Sicherheit klaffen große Lücken

Dennoch werde ich den Pessimismus nicht los, der sich durch die letzten acht Monate Ampel-Regierung bei mir breit gemacht hat. Die digitale Zivilgesellschaft soll einbezogen werden, steht in der Strategie, aber bei der Strategie selbst hatte sie bisher kein Wort mitzureden. Wichtige Themen aus dem Koalitionsvertrag, wie das Transparenzgesetz, fehlen einfach ganz. Im Bereich der IT-Sicherheit klaffen große Lücken: das BSI wird nicht unabhängig, die IT-Sicherheitsforschung wird nicht entkriminalisiert, ein Cyberhilfswerk fehlt genauso wie ein Verbot für Bundesbehörden, Sicherheitslücken auszunutzen, statt in jedem Fall für ihre Schließung zu sorgen. Bei den Effizienzkriterien für Rechenzentren ist bei den Zielvorgaben von einem „Effizienzregister für mehr Wettbewerb“ die Rede, das klingt verdächtig nach Freiwilligkeit und der Markt wird es richten. Das hat schon viel zu oft nicht geklappt.

Wir werden die Ampel jedenfalls nicht nur nach ihren Versprechungen bewerten, sondern vor allem daran, was sie tatsächlich umsetzt, und wie und ob das tatsächlich mit der versprochenen Gemeinwohlorientierung erfolgt. Ich habe da so meine Zweifel, denn die FDP wird das schon zu verhindern wissen.

Kommentar zuerst erschienen am 31.08.2022 auf Linksfraktion.de.

Frage:

Wie viele Ermittlungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es seit Anfang des Jahres 2022 einen Gesprächskanal zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Messenger Telegram FZ LLC, mit Sitz in Dubai gibt, durch die Weitergabe von Nutzerdaten vom Messenger Telegram an das Bundeskriminalamt – im Zuge der neuen Kooperation seit Anfang Februar 2022 – eröffnet worden, und wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ermittlungsverfahren nach Straftatbestand bzw. Tatvorwurf (Drucksachennummer 203225 Frage 41)?

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Frage:
Wieviel Prozent der Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind zum Stichtag 30. Juni 2022 entsprechend der von den Bundesländern bis zum 15. August 2022 zu meldenden Zahlen abgeflossen bzw. gebunden (bitte aufschlüsseln nach Gesamt, Basispaket und den drei Corona Zusatzvereinbarungen), und inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung die bisher gestellte Prognose: Abfluss von insgesamt 2,934 Milliarden Euro (45% der Gesamtmittel) bis zum 31.12.2022 (vgl. https://www.digitalpaktschule.de/de/die-finanzen-im-digitalpaktschule.1763.html) erreicht werden (Drucksache 203225, Frage 96)?

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In einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 20/3140) antwortete die Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das 2017 verabschiedet wurde und eigentlich den Staat dazu verpflichtet, 575 öffentliche Dienstleistungen digital zur Verfügung zu stellen. Der umfangreichen Antwort der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass es zum Jahresende mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal die im Mai neu festgelegten Top 35 Prio Dienstleistungen flächendeckend digital geben wird und dass es weiterhin für große strukturelle Probleme keine Lösung, sondern nur “Dialogprozesse” gibt und dass es außerdem an Verbindlichkeiten und Standards fehlt, selbst für notwendige Basisdienste. Die Bundesregierung zeigt mit ihrer Antwort einen erschreckenden Grad an Planlosigkeit und Intransparenz. In Verbindung mit der dysfunktionalen Kooperation zwischen Bund und Länder werden Bürger:innen wohl noch lange mit analog arbeitenden Behörden zu tun haben.

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Hintergrund:

Einer der wichtigsten Indikatoren der pandemischen Infektionsprävention ist der Hospitalisierungsindex. Für diesen sind Meldeketten und Schnittstellen essentiell, die ein Teil des heterogenen und technisch bislang kaum standardisierten IT-Gesundheitswesens darstellen. Zeitliche Meldeverzögerungen sind Ergebnis jener stiefmütterlichen Prioritätensetzung, die innerhalb der Covid-19-Pandemie der Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und dem Robert-Koch-Institut (RKI) illustrierte. Obwohl der Hospitalisierungsindex einen Richtwert für politische Maßnahmen abbildet,  sind  die  ihm zugrunde  liegenden Daten knapp zweieinhalb Jahre nach dem Pandemiebeginn  weit  entfernt  davon,  einen  Zustand  in  Realzeit  abzubilden.

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der digitalpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg gab das Bundesministerium für Gesundheit im April 2022 an, dass bis Ende Mai eine Schnittstelle zwischen dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für Infektionsschutz (DEMIS) und den Krankenhausinformationssystemen (KIS) in drei Krankenhäusern getestet wurde, die die technische Voraussetzung für elektronische Meldeketten zwischen diesen schaffen sollte.  Eine  aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine erneute Nachfrage, welche Anzahl an Krankenhäusern die seit dem 14. Juni 2022 aus dem Testbetrieb freigeschaltet Schnittstelle nun letztendlich nutzen und welche Daten von welcher Stelle in den vom Bundesgesundheitsminister angekündigten „Pandemie-Radar“ einfließen sollen, lässt auf eine weiterhin bestehende Unkenntnis und mangelnde Prioritätensetzung der aktuellen Regierung schließen.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische  Sprecherin  der  Linksfraktion  im  Bundestag  und  Obfrau  im  Digitalausschuss:

„Echtzeitdaten zu wichtigen Kennzahlen sind in einer Pandemie extrem wichtig, um jederzeit schnell auf eine veränderte Lage reagieren zu können. Nach  über  30  Monaten  Pandemie  fehlt  mir inzwischen jedes  Verständnis  dafür,  dass das Bundesministerium für Gesundheit  weder  flächendeckend  elektronische  Meldeketten  für  den  Hospitalisierungsindex  sicherstellen  konnte,  noch  überhaupt  sagen  kann, wie viele Krankenhäuser die  Mitte  Juni  endlich aktivierte Schnittstelle zum DEMIS aktuell  nutzen.  Immer  noch  können  sich  Krankenhäuser  aussuchen,  ob  sie  die  Hospitalisierungsdaten  elektronisch  über  das vom  RKI  bereitgestellte  DEMIS  System  melden,  weil  das  unbegreiflicherweise  immer  noch  freiwillig  ist  und  so  lassen  sich  viele Hersteller  von  Krankenhausinformationssystemen  weiter Zeit  mit  der  Anpassung  ihrer  Software,  die  sie schlicht  auf  ihr  übliches  „Wartungsfenster am  Jahresende“  schieben. Die  Chance, über  das  Infektionsschutzgesetz  eine  schon  früher  verpflichtende  elektronische  Meldung  zu  verlangen,  hat  Minister  Lauterbach  leider  verpasst, denn bis  zum  Herbst  kann  es  gar  keine  Entscheidung  dazu  mehr  im  Bundestag  geben.  Sowohl  die unerwartet  hohe  Sommerwelle  und  die  zu  erwartende  noch  höhere Herbstwelle  werden  wir  also  weiterhin  ohne  aktuelle  Daten  zum  Hospitalisierungsindex  bewältigen  müssen.  

Ein  Pandemie-Radar  soll  endlich  die  auch  vom  Pandemie-Expertengremium  geforderte  bessere  Datenlage  unterstützen,  aber  auch  das  hängt  davon  ab, wann  und ob mit der  FDP  ein  geändertes  Infektionsschutzgesetz machbar  ist.  Ein  effektiveres  Pandemiemanagement  wird  durch  die  jahrelange  Vernachlässigung  des  Aufbaus  grundsätzlicher  IT-Strukturen,  von  Schnittstellen  und  von allgemein  gültigen  Standards  verhindert, mit denen auch  in  der  heterogenen  IT-Landschaft  des  deutschen  Gesundheitswesens  einen  Datenaustausch  in  Echtzeit möglich  gewesen  wäre.  Dass  sich  daran  etwas  ändert,  ist  auch  bei  Gesundheitsminister  Lauterbach  bisher  nicht  zu  erkennen.  Dieses  strukturelle  Defizit  sollen  neue  Datenquellen,  wie  die  Analyse  von  Abwasser  auf  Covid-19  Spuren,  ausgleichen.  Derartige  Daten  können  hilfreich  sein,  aber  sie  ändern  nichts  daran,  dass  endlich  zeitgemäße  strukturelle  Voraussetzungen  für  ein  leistungsfähiges,  vernetztes  Gesundheitswesen  getroffen  werden  müssen. 

Im  Detail  gibt  die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums  allerdings  auch  bei  den  neuen  Datenquellen wenig Aufschluss darüber, welche genauen Daten, von welcher Stelle überhaupt, wie übermittelt und zusammengeführt werden sollen, um damit  tagesaktuelle und regional hochaufgelöste Erkenntnisse zu generieren. Ein  effektiveres  Pandemiemanagement bleibt  so  wohl  erst  mal  weiter  nur  ein  frommer  Wunsch.“

Frage

Welche konkreten Maßnahmen beispielsweise hinsichtlich Forschung, Prävention und Unterstützung von Opfern und ihrem sozialen Umfeld sowie zur Verbesserung der Strafverfolgung bei Einhaltung der Grundrechte unternimmt oder plant die Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Ziel aus dem Abschnitt Kinderschutz mit Bezug auf Cybergrooming zu erreichen, und sind insbesondere breite Sensibilisierungskampagnen für Minderjährige und ihr soziales Umfeld (einschließlich Schule) geplant, die z.B. auch den kostenfreien Zugang zum Dokumentations- und Aufklärungsfilm “Gefangen im Netz” und die Förderung begleitender, auch kindgerechter Fachgespräche umfassen? (Drucksache 20/2779, Frage 115).

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann am 12. Juli 2022

Bei Cybergrooming handelt es sich um eine der zentralen Gefahren für Kinder und Jugendliche in ihrem alltäglichen Umgang mit digitalen Medien.

Kinder und Jugendliche selbst, aber auch Eltern und Lehrende oder Erziehende zu sensibilisieren und zu schulen, stellt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung dar, welches mit zahlreichen Maßnahmen hinterlegt ist.

Im Rahmen der Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ fördert das Bundesministe- rium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte, die die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken und Eltern und Erziehenden Orientierung in der digitalen Medienwelt bieten sollen; unter anderem auch mit Schwerpunkt im Bereich Cybergrooming. Bei der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“ wird das Risiko des Cybergroomings vor allem Eltern und Erziehenden nähergebracht und Informationen zur Unterstützung gegeben, wie Kinder geschützt werden können. Das Rat- und Hilfeangebot „jugend.support“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren und bietet ihnen zielgruppengerecht Unterstützung beim Thema sexuelle Belästigung im digitalen Raum.

Daneben wird vom BMFSFJ etwa mit „#UndDu?“ die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen durch den Projektträger Innocence in Danger e. V., der sich auch mit dem Thema Cybergrooming befasst, gefördert. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines umfassenden Präventionskonzeptes, welches die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Workshops für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sowie Train-the-Trainer Workshops umfasst und die Umsetzung digitaler Angebote (Online-Portal und Fachkräfte-App) vorsieht. Diese Bausteine werden in zwei Modellregionen ganzheitlich umgesetzt und erprobt. Darüber hinaus werden diese Maßnahmen durch eine partizipative Social-Media-Kampagne begleitet. Das Projekt wird im Zeitraum Juni 2021 bis Mai 2023 mit 1.769.756,00 Euro vom BMFSFJ gefördert. Weitere Informationen und Materialien finden sich unter: https://innocenceindanger.de/projekte/unddu/.

In dem Bund-Länder-finanzierten Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Die Internetpräsenz dieses Programms informiert unter dem Stichwort „Sexualdelikte“ unter anderem über Prävention bezüglich der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten über das Internet und die Strafbarkeit entsprechender Handlungen. Unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/29851-sexueller-missbrauch- kindesmissbrauch/ lassen sich zudem umfangreiche Medienpakete zu der Thematik finden. Besonders hervorzuheben ist hier die „Sounds wrong“-Kampagne, welche Kinder und Jugendliche über die leichtfertige Weiterleitung von missbräuchlichen Darstellungen informiert sowie Erwachsene im direkten Umfeld für die Problematik sensibilisiert.

Im Rahmen der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ förderte bzw. fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung einzelne Forschungsprojekte („Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die pädagogische Praxis zum fachlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz“ an der SRH Hochschule Heidelberg GmbH; „Stärken oder schützen“ als Verbundvorhaben an der Universität Münster und dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; „Stärken oder schützen – in digitalen Medien. Ein Professionalisierungsbeitrag zum Umgang mit Antinomien in präventiven Bildungsangeboten“ als Verbundvorhaben am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Hochschule Hannover und der Universität Münster).

In den Forschungsprojekten werden wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entwicklung von Maßnahmen zum Erkennen und zur Prävention von Cybergrooming insbesondere in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gewonnen.

Antwortschreiben im Original (pdf)