Pressemitteilung vom 02.01.2023

Fünf Jahre sind vergangen, seit das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft getreten ist. Zum 31.12.2022 lief es aus, ein Nachfolgegesetz gibt es weiterhin nicht. Seit längerem war absehbar, dass nicht einmal die im OZG verankerten Ziele der Verwaltungsdigitalisierung erreicht werden, weshalb sich der IT-Planungsrat im Mai 2022 auf 35 OZG-Leistungen einigte, die als “Booster” priorisiert bis Ende 2022 umgesetzt werden sollten. Auf Anfragen von Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, informierte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) über den Status Quo zur Umsetzung dieser Booster-Leistungen. Aus den Antworten geht hervor, dass das Ziel des OZG-Boosters völlig verfehlt wurde. Zum Jahresende waren kaum Booster-Dienste flächendeckend verfügbar, es gab nur wenig Nachnutzung und vollständig digital und in ganz Deutschland verfügbar ist nur ein einziger der 35 Dienste. Offenbart wurden auch viele Barrieren, die von Domscheit-Berg schon länger kritisiert worden sind, aber deren Abbau weiterhin stockt. Mängel gibt es außerdem bei der Gesamtkoordination und bei der Nachvollziehbarkeit der Verwaltungsdigitalisierung, deren Fortschritte zu intransparent sind.

Die schriftlichen Fragen und die Antworten der Bundesregierung sind am Ende dieses Beitrages verlinkt.

Das Versagen des OZG-Boosters in Zahlen:

  • 7 der 35 Booster-Leistungen (jede fünfte) sind überhaupt nicht digital verfügbar
  • nicht mal jede zehnte (3 von 35) sind in ganz DE verfügbar, davon ist nur eine (Corona-Hilfe) voll digital (Baföganträge werden zB. immer noch in den Behörden ausgedruckt)
  • Nur 1 Booster-Leistung ist damit flächendeckend und voll digital (Reifegrad 3 oder 4) verfügbar (Corona-Hilfe)*
  • Fast jede 2. OZG Booster-Leistung (16 von 35 = 46%) ist digital verfügbar, ohne dass sie irgendwo nachgenutzt wird
  • Nur 7 Leistungen (jede fünfte) werden in 1-2 Ländern genutzt


Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion:

,,Kurz vor Ablauf der versemmelten fünfjährigen Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes fragte ich die Bundesregierung, wie es wenigstens mit den 35 sogenannten Booster-Leistungen aussieht, die als priorisierte Leistungen bis Jahresende verfügbar gemacht werden sollten. Die Antworten der Bundesregierung offenbaren, dass selbst dieses extrem abgespeckte Ziel weit verfehlt wurde, denn nur eine einzige dieser Leistungen steht vollständig digitalisiert und flächendeckend in Deutschland zur Verfügung, jede fünfte der Booster-Leistungen (sieben) ist überhaupt noch nicht digitalisiert, darunter besonders häufig genutzte Leistungen, wie Personalausweis beantragen oder Kfz-An- und Ummeldung. Die Hälfte der digitalen Booster-Leistungen können Bürger:innen wiederum nur in einem einzigen Bundesland nutzen. Da hat man dann Pech, wenn man in den 15 anderen Bundesländern wohnt. Zu den drei Leistungen, die es überhaupt bundesweit gibt, gehört der Bafög Antrag, der zwar online gestellt werden kann, allerdings in den Behörden immer noch ausgedruckt werden muss. Dieses Beispiel als Erfolg zu vermelden, wäre mir peinlich.

Unfassbar finde ich, dass mit der Kfz An- und Ummeldung laut Unterlagen der Bundesregierung gerade eine besonders häufige Verwaltungsdienstleistung bisher offenbar daran scheitert, dass ausgerechnet der Digital- und Verkehrsminister bisher die fehlende gesetzliche Grundlage nicht geschaffen hat, obwohl sich hier sogar die Themenfelder Verkehr und Digitalisierung verbinden.

Längst bekannte und von mir seit Jahren kritisierte Barrieren bestehen weiterhin und immer noch gibt es keinen funktionierenden Austausch von Informationen zwischen Bund und Ländern. Die Intransparenz über den Umsetzungsfortschritt ist erschütternd, inbesondere mit Blick auf den Digitalisierungsgrad . Weil die Booster-Leistungen in der Verantwortung der Länder liegen, antwortet mir die Bundesregierung, dass ich die Länder danach fragen muss, welchen Reifegrad die umgesetzten Booster-Leistungen überhaupt haben, also ob man wie beim Bafög z.B. in der Behörde trotzdem noch den Antrag ausdrucken muss oder nicht. Ich soll auch die Länder danach fragen, wann die bisher nicht umgesetzten Booster-Leistungen nun kommen sollen, denn der Bund ließ offenbar das gemeinsam beschlossene Zieldatum verstreichen, ohne sich mit den Ländern auf neue Zieldaten wenigstens für die fehlenden OZG-Booster-Leistungen zu einigen. Mir fehlt dafür jedes Verständnis. So kann man ein gemeinsames Großvorhaben nicht steuern. Auf diese Weise kommen wir mit der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland nicht voran!

Viel Zeit ging offenbar auch verloren, weil die Finanzierung der Umsetzung und Nachnutzung für 2023 zu lange ungesichert, obwohl die Ampel-Koalition doch immer wieder erklärte, welche hohe Priorität die Verwaltungsdigitalisierung für sie hat. Bei Haushaltsverhandlungen sieht man dann, wie die Prioritäten wirklich verteilt sind. Aber auch an anderen Grundlagen fehlt es weiterhin, denn aus den Unterlagen des BMI geht auch hervor, dass immer noch viel zu komplizierte Vertragsabstimmungen, intransparente Betriebskosten und unklare Datenschutzregeln die Nachnutzung bereits digitalisierter Booster-Leistungen behindern.

Am Traurigsten macht jedoch der Grund dafür, warum es die OZG Leistung „Ummeldung“ immer noch nicht flächendeckend in Deutschland gibt, was nach Auskunft der Bundesregierung daran liegt, dass dieser Prozess sogar vollständig digital umgesetzt wurde, was bedeutet, dass in der Abwicklung auch die Verwaltung digital mit den Bürger:innen kommunizieren kann. Anders als alle anderen im Alltag bekannten elektronischen Postfächer, wo man Nachrichten und Anhänge nicht nur schicken, sondern auch empfangen kann, sind viele Nutzerkonten für digitale Verwaltungsdienstleistungen aber nur Einbahnstraßen und kommen mit vollständig digitalisierten Prozessen, die eine Kommunikation in beide Richtungen erfordern, nicht klar. Überall dort kann man also die verfügbare online Dienstleistung „Ummeldung“ gar nicht anbieten. An diesem Beispiel zeigt sich erschütternd deutlich, wie grundfalsch es war, beim Onlinezugangsgesetz nur auf Schaufensterdigitalisierung zu setzen und nicht erst einmal die Grundlagen zu schaffen, nämlich unter anderem gut funktionierende Basisdienste, wie ein richtiges Postfach, und standardisierte Schnittstellen. Jede Häuslebauerin versteht, dass es erst eine gute Planung, dann ein Fundament und erst zum Schluss eine schöne Tür braucht, und dass die verschiedenen Gewerke beim Hausbau durch eine vernünftige Bauleitung koordiniert werden müssen, damit alles in der richtigen Reihenfolge und ohne Zeitverzug gebaut wird. Bei der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland bauen wir zuerst schicke Türen, ohne Plan, ohne Fundament, ohne Haus drumrum und offenbar ohne jegliche Koordination des Gesamtprozesses – so kann das nicht funktionieren und seit Jahren predigen das viele Fachleute und leider werden sie immer noch nicht ausreichend gehört.

Umso wichtiger wird das OZG 2.0 als Nachfolgegesetz, das endlich die Grundlagen für eine wirkliche Verwaltungsdigitalisierung schaffen muss. Obwohl die Bundesregierung ein solches Gesetz bereits im Frühjahr ankündigte, kann sie jetzt immer noch keine Zeitplanung dafür vorlegen und verweist in ihrer Antwort auf meine schriftlichen Fragen auf die baldige Einleitung formaler Abstimmungsprozesse mit den anderen Ministerien und den Bundesländern. Ich habe selbst als Oppositionspolitikerin keinerlei Genugtuung dabei, die jeweiligen Bundesregierungen für ihr Versagen bei der Verwaltungsdigitalisierung zu kritisieren, denn wie alle anderen Bürger:innen finde ich einen weiterhin derart schlechten Standard schlicht unerträglich.“

* Hinweis: Da das BMI zu den Reifegraden keine Aussage treffen konnte, wurden diese auf dem Infoportal der OZG-Umsetzung selbst recherchiert. Davon abgesehen sind die Basis der Auswertung die referenzierten Antworten des BMI und die vom BMI bereitgestellten weiterführenden Dokumente (verlinkt am Ende des Beitrages).

Kontakt:

Anke Domscheit-Berg

mailto: anke.domscheit-berg@bundestag.de

Tel.: (030) 227 73107


Weiterführende Informationen:

Die URLs zu den externen Dokumenten im Antwortschreiben #2 und #3 waren nicht korrekt, auf Rückfrage teilte das BMI die gültigen URLs mit:

https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2022/Information2022_05_AL_Formblatt_Anbieter.pdf

https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2022/Information2022_05_AL_%C3%9Cbersicht_zum_Status_der_priorisierten_EfA-Leistungen.pdf

Meine Wahlkreisreise in die Prignitz führte mich am 6. 12.2022 auch nach Breese, in der Nähe von Wittenberge, wo ich die Elbtal-Alpaka-Farm besuchte. Geschäftsführer Dietmar Krempner zeigte uns seinen Familienbetrieb, auf dessen Gelände einheimische Tiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Schafe aber auch über exotischere, wie Zwerg-Kängurus, westafrikanische Bergziegen und natürlich die kleine Alpaka-Herde zuhause sind.

Mit Dietmar Krempner und Alpaka Carlos
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Datum: 29.11.2022 und 02.12.2022

Schriftliche Frage 1:

Mit wie viel Personal (bitte Angabe in Personenmonaten) wird derzeit jeweils in den Ressorts BMI, BMDV, BMF, BMWK und Kanzleramt im interministeriellen Laborformat digitale Identitäten mit Angabe des jeweiligen Themenschwerpunkts gearbeitet, und welche Erhöhung der Personenmonate ist jeweils gegebenenfalls geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff (BMI):

Derzeit wird mit folgendem Personaleinsatz im interministeriellen Laborformat GovLabDE Digitale Identitäten gearbeitet (Angaben erfolgen in Vollzeitäquivalenten – VZÄ). Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Die Beteiligung des BMI am Laborformat Digitale Identitäten umfasst fünf Personen in einem Umfang von 4,5 VZÄ. Es besteht folgende thematische Aufteilung: Projekt-leitung (1 VZÄ); Smart-eID (1 VZÄ); Projektmanagement-Office und Berichtswesen (1 VZÄ), Large-Scale-Pilots (1 VZÄ); Berechtigungszertifikate (0,5 VZÄ). Bundeskanzleramt (BK): 0,25 VZÄ zur allgemeinen Projektbegleitung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Die Beteiligung des BMWK am Laborformat Digitale Identitäten umfasst (Zeitraum: Januar 2022 bis heute) eine Person mit ca. 0,3 VZÄ. Hinzu kommt die punktuelle Be-teiligung von Personen der Begleitforschung „Sichere Digitale Identitäten“, die über das Schaufensterprogramm durch das BMWK finanziert wird. Bundesministerium der Finanzen (BMF): Im BMF sind für das interministerielle Laborformat digitale Identitäten 0,75 VZÄ vor-gesehen und derzeit auch besetzt. Die Kollegen betreuen hauptsächlich die Entwick-lung einer ID-Wallet und einer Smart-eID. Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Derzeit ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit insgesamt 1,25 Personenmonaten am interministeriellen Laborformat GovLabDE Digitale Identi-täten beteiligt. Inhaltlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig mit den Themenschwerpunkten „Regulierung“ sowie „Marketing und Vertrieb“ befasst. Das BMDV plant, die Mitarbeit ab Mitte Dezember 2022 auf 2,0 Personenmonate zu erhöhen.

Schriftliche Frage 2:

Bei wie vielen der OZG-Leistungen mit hohem (substanziellen) Vertrauensniveau ist konkret geplant, für deren digitale Nutzung ausschließlich den elektronischen Perso-nalausweis (nPA) als digitale Identifikationsmöglichkeit zu akzeptieren und bei wie vielen anderen OZG-Leistungen ist geplant, auch eine Smart-eID oder weitere digi-tale Identifikationsmöglichkeiten zu akzeptieren (bitte die fraglichen OZG Leistungen aufschlüsseln nach den 14 Themenfeldern des OZG und jeweils die Anzahl der Leis-tungen angeben, für die nur der nPA geplant ist und davon unterschieden, jeweils die Anzahl der Leistungen mit geplanten anderen Identifikationsmöglichkeiten für diese OZG-Leistungen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff (BMI):

Gemäß § 2 Abs. 3 des E-Government-Gesetzes des Bundes ist jede Bundesbehörde verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen sie die Identität einer Person auf Grund einer Rechtsvorschrift festzustellen hat oder aus anderen Gründen eine Identi-fizierung für notwendig erachtet, die eID-Funktion anzubieten. Die meisten E-Govern-ment-Gesetze der Länder sehen ähnliche Bestimmungen vor, wobei diese teilweise nur als Soll-Vorschrift verfasst sind. Die Nutzung der eID-Funktion ist zudem komfor-tabel auch über die Einbindung eines Nutzerkontos möglich, und zwar unabhängig davon, ob das Nutzerkonto des Bundes oder eines Landes, das die eID-Funktion be-reits unterstützt, verwendet wird. Die Smart-eID ist nur eine andere technische Reali-sierung der eID-Funktion – es sind derzeit keine Leistungen des Onlinezugangsge-setzes (OZG) geplant, welche die Nutzung der Smart-eID ausschließen. Entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) ist keine OZG-Leistung geplant, welche ausschließlich die eID-Funktion des Personalausweises akzeptiert. Alle digitalen Verwaltungsleistungen werden auch Identifikationsmittel anderer EU-Mitgliedstaaten akzeptieren, welche auf dem erforderlichen Vertrauensniveau notifi-ziert sind.

Schriftliche Frage 3:

Gab es fachlichen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bun-desministeriums des Innern und für Heimat, Bundesministerium für Digita-les und Verkehr, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundeskanzleramtes (bitte jeweils nach Ressort aufschlüs-seln) mit (wenn ja) genau welchen konkreten Interessensver-treterinnen und Inte-ressenvertretern von Verbänden, Einzelunternehmen, NGOs, und Einzelperso-nen seit Januar 2022 bis jetzt, zu Themen, die die Ent-wicklung digitaler Identitä-ten berühren (diese Themen bitte mindestens nach nPA, IDWallet und Smart-eID aufschlüsseln) und welche Verbändeanhörun-gen gab es dazu?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff (BMI):

Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nach Kontakten der Leitungsebenen der jeweiligen Häuser gefragt ist. Die Aufstellung ist der Tabelle zu entnehmen. Die Leitungsebenen von BK, BMWK, BMDV, BMF und BMI pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftli-chen Gruppen. Unter diesen regelmäßigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist we-der rechtlich geboten, noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öf-fentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtli-che Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilneh-mern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu er-stellen oder zu pflegen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Ge-spräche oder deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kom-munikation – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde insoweit nicht durchgeführt oder vorgehalten. Neben Gesprächen auf Leitungsebene bestehen zusätzlich auf der Arbeitsebene di-verse fachliche Austausche. Verbändeanhörungen sind nicht erfolgt.

Schriftliche Frage 4:

In welchem Rahmen wurden bei der Konzeptionierung der Smart-eID gesellschaftli-che Auswirkungen im Rahmen einer Technikfolgenabschätzung, einer Analyse der ethischen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen durch die Bundesregierung oder durch Dritte wie z.B. des BfDI, der Zivilgesellschaft oder der Wissenschaft einbezo-gen (bitte die jeweilige Art der Einbeziehung und Auswertung gesellschaftlicher Aus-wirkungen konkret nennen, einschließlich das Format und/oder die Quelle) und wel-che spezifischen Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung für ihr konkretes Han-deln gezogen (hinsichtlich eID Vorhaben) nach den Stellungnahmen der Fiff und des CCC, die am 17.05.2021 im Rahmen der Anhörung „Elektronischer Identitätsnach-weis mit einem mobilen Endgerät“ im Innenauschuss vorgelegt wurden (https://www.ccc.de/system/uploads/314/original/eID_Stellungnahme-cccfiff9.pdf9)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff (BMI):

Mit dem Online-Ausweis existiert seit 2010 ein besonders sicheres und datensparsa-mes Mittel für die Online-Identifizierung, das die Souveränität des Individuums über seine hoheitliche Identität besonders schützt. Neben einer technisch sehr sicheren Konzeption und Umsetzung besteht ein besonderer Vorteil im System der Berechti-gungszertifikate, die einerseits bei einem Identifizierungsvorgang auch die Identifizie-rung des Anfragenden gegenüber dem Nutzer sicherstellt und andererseits durch die vorgeschaltete Prüfung durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate die Zweckmäßigkeit der Datenerhebung erfordert. Durch die Bereitstellung auf dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltsti-tel und der Unionsbürgerkarte steht dieses System sehr vielen Menschen offen. Den-noch wird es heute noch zu oft nicht genutzt und stattdessen auf andere Identifizie-rungsmethoden, oft unter Einbeziehung dritter Parteien zurückgegriffen. Es ist daher ein Anliegen der Bundesregierung, die Nutzung des Online-Ausweises weiter zu be-fördern. Mit der Smart-eID besteht zukünftig die freiwillige Möglichkeit, die bisher nur auf den Karten gespeicherte digitale Identität auch auf dem Smartphone zu speichern und damit die Karte zum Online-Ausweisen nicht mehr an das Smartphone halten zu müssen. Dabei wird durch strikte technische Vorgaben ein vergleichbares Sicher-heitsniveau wie bei den Karten erreicht. Für die Identifizierung wird dabei weiterhin die bereits seit 2010 in Betrieb befindliche Infrastruktur des Online-Ausweises genutzt. Die genannte gemeinsame Stellungnahme von Fiff und CCC stellt darauf ab, dass nur teure Smartphones die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und daher Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten von der Nutzung ausgeschlossen werden. Die Smart-eID ist jedoch nur eine „Komfortfunktion“ für das bestehende Sys-tem und keine neue Identifizierungsmöglichkeit. Daher wird, auch wenn heute noch nicht alle Smartphones die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, durch die Smart-eID niemand von der Online-Ausweisfunktion ausgeschlossen. Dezidierte Un-tersuchungen zu den in der Schriftlichen Frage genannten Aspekten wurden auf-grund der relativ geringen Änderung des bestehenden Systems in der Konzeptions-phase der Smart-eID daher nicht vorgenommen. Zudem ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheitselemente zukünftig in Geräten aller Preisklassen vorhanden sein werden. Neben dem steigenden Bedarf an sicherheitsrelevanten Applikationen ist dies vor allem in einer zunehmenden Ver-breitung eingebauter SIM-Karten (eSIM/eUICC) begründet. Hier zeichnet sich ein ähnlicher Weg ab wie bei der kontaktlosen Schnittstelle NFC. Nur durch die Ent-scheidung, den Personalausweis mit dieser Schnittstelle auszustatten, obwohl diese 2010 noch nicht verbreitet war, können heute Smartphones als Lesegerät für das Online-Ausweisen verwendet werden.

Das Krisenmanagement der Bundesregierung ist katastrophal. Die galoppierende Inflation, explodierende Energie- und Lebensmittelpreise machen Angst – und sie erfordern entschlossenes politisches Handeln. Vor allem jene Menschen, die schon vor der Inflation zu wenig hatten, ignoriert die Ampel-Regierung. Für sie war und ist die Linksfraktion im Bundestag die einzige wirkliche Interessensvertretung. Wir wollen aber auch ihre Sorgen und Nöte aufgreifen und zurück in den Bundestag tragen. Deshalb sind viele linke Bundestagsabgeordnete in ganz Deutschland mit einer Energietour unterwegs. Ich war Gastgeberin der Energietour in Oranienburg, Wittstock, Neuruppin und Wittenberge im Norden von Brandenburg. Wir kamen mit vielen Menschen ins Gespräch, informierten über unsere Forderungen und hatten für alle Berichte der Bürger:innen ein offenes Ohr. Wir klärten auch auf über leider viel zu wenig bekannte Fakten. So war 2021 ein Rekordjahr für Deutschlands Milliardär:innen, denn Großvermögen sind so stark gestiegen wie noch nie. Die 100 reichsten Familien konnten ihr Vermögen um 116 Milliarden Euro steigern, trotz Coronakrise, Ukraine-Krieg und weltweiten Logistikproblemen! So wuchs zum Beispiel das Vermögen von Dieter Schwarz, Eigentümer der Schwarz-Gruppe (Kaufland/Lidl) zwischen 2020 und 2022 um mehr als 25 Milliarden US-Dollar (!) auf aktuell 47,1 Milliarden US-Dollar. Er ist der reichste Deutsche. Auch die Vermögen anderer Superreicher wie Klaus-Michael Kühne (Logistikdienstleisters Kühne+Nagel), Familie Heister und Karl Albrecht Junior (Aldi Süd), Susanne Klatten und Stefan Quandt (beide BMW) wuchsen in den letzten 2 Jahren um viele Milliarden, manche verdoppelten sich sogar.

Gleichzeitig sind 14 Millionen Menschen in Deutschland von Armut betroffen, das ist ein trauriger Höchststand. Armut ist aber kein Naturgesetz, man kann etwas dagegen tun!

Und die Antwort der Bundesregierung? Ein Witz! Wir fordern eine Übergewinnsteuer, denn während arme Haushalte nicht wissen, wie sie Gas und Strom bezahlen sollen, sind die Gewinne vieler Gas- und Stromunternehmen extrem angestiegen. Bis zu 100 Milliarden Euro könnte die Übergewinnsteuer bringen. Stattdessen heißt Hartz IV jetzt Bürgergeld und bleibt bei marginalen Verbesserungen Armut per Gesetz. Die geringe Erhöhung deckt kaum den Inflationsausgleich, die Sanktionen bleiben ab Tag 1.

Minister Habeck gibt den Menschen Duschtipps, Kanzler Scholz schweigt, Lindner fährt weiter Porsche während er von Gratismentalität schwafelt und gleichzeitig durch die hohe Inflation Steuereinnahmen wie nie zuvor einnimmt. Für die Bundeswehr gab es plötzlich 100 Milliarden Sondervermögen, aber für die Fortsetzung des 9 Euro Tickets soll das Geld fehlen.

DIE LINKE sagt: Schluss mit Teuer! Essen, Energie und Wohnen müssen bezahlbar sein!

Wir fordern neben einem sozialen Klimabonus von 125 Euro, einem Bürgergeld von 678 Euro, endlich eine Vermögens- und Übergewinnsteuer einzuführen. Geld ist genug da, es muss nur gerecht verteilt werden! Der ÖPNV soll in einem Dreistufenplan kostenlos werden, Mieten gedeckelt, Energie über einen kostenlosen Sockelbetrag bezahlbar bleiben. In meinen Wahlkreisbüros steht mein Wahlkreismitarbeiter für Sozialberatung zur Verfügung. Viele Menschen wissen nicht, was es für Hilfsmöglichkeiten gibt, z.B. einen einmaligen Wohngeldzuschuss, wenn eine Energienachzahlung zu hoch ist. Ich wünsche mir noch mehr konkrete Hilfsangebote der LINKEN und dass sie genau wie unsere Forderungen und Konzepte bekannter werden. Nach dem heißen Herbst folgt der solidarische Winter und da werden wir DIE LINKE dringender gebraucht als je zuvor.

DIE LINKE sagt: Schluss mit Teuer! Essen, Energie und Wohnen müssen bezahlbar sein!

Wir fordern:

  • Alle Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen – oder ohne Einkommen – erhalten einen sozialen Klimabonus von monatlich 125 Euro plus 50 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
  • Die Hartz-IV-Sätze also das Bürgergeld müssen auf die von Sozialverbänden errechnete angemessene Höhe von 678 Euro angehoben werden.
  • Die Inflation darf nicht die Löhne auffressen! Viele Unternehmen haben an den Börsen Spitzenabschlüsse gemacht. Statt hohe Dividenden auszuschütten, müssen die Löhne erhöht werden. Solidarität mit den Beschäftigten und Gewerkschaften, die jetzt für höhere Löhne kämpfen.

Geld ist genug da – verteilt es gerecht!

  • Die Extragewinne der Konzerne in der Krise müssen extra besteuert werden. Wir brauchen eine Übergewinnsteuer!
  • Wer enormen Reichtum, also ein Nettovermögen über 2 Millionen Euro, besitzt, muss über eine einmalige Vermögensabgabe (Reichensteuer) an der Finanzierung der Krisenkosten beteiligt werden.
  • Auch langfristig müssen große Vermögen gerechter besteuert werden, um in Bildung, Pflege und Klimaschutz zu investieren: Vermögensteuer jetzt!
  • Die Schuldenbremse muss ausgesetzt bleiben! Die Regierung hat für das 100 Mrd. Euro Aufrüstungspaket der Bundeswehr die Schuldenbremse quasi ausgesetzt. Ab nächstem Jahr soll die Schuldenbremse wieder gelten. Das heißt: viel weniger Geld für Soziales, für Bildung, Pflege. Kommunen müssen bei Schwimmbädern, Jugendclubs und Bibliotheken sparen. Die Preise kontrollieren und deckeln Der Staat muss eingreifen, wenn die Preise für lebenswichtige Dienste und Waren durch die Decke gehen.
  • Es gab eine staatliche Preisaufsicht für Strom, die wollen wir wieder einführen. Preisabsprachen zwischen den Konzernen wollen wir hart bestrafen.
  • Alle Haushalte bekommen einen Sockelbetrag für Strom und Gas. Grundverbrauch wird preiswerter, Vielverbrauch wird teurer. So wird Energiesparen belohnt.
  • Die Pendlerpauschale ist ungerecht: Wer wenig verdient, hat keine Vorteile. Wir wollen ein Mobilitätsgeld für alle Pendler*innen, egal ob für Auto oder Bahn und auch für niedrige Einkommen.
  • Bezahlbare Miete statt fette Rendite! Viele Immobilienkonzerne erhöhen »wegen der Inflation« die Mieten. Damit werden vor allem die Dividenden ihrer Aktionäre geschützt, nicht aber die Mieter*innen. Die Bundesregierung muss deswegen bundesweit Mietendeckel ermöglichen. Wir fordern: keine Zwangsräumungen mehr, wenn die Nebenkosten nicht gezahlt werden können!

Verkehr und Energieversorgung sozial und klimagerecht

  • Strom- und Wärmenetze gehören in öffentliche Hand. Mit Stadtwerken, Energiegenossenschaften und Windkraftanlagen in kommunaler Hand stärken wir das öffentliche Eigentum und sorgen für gerechte Preise. Strom- und Gassperren werden verboten.
  • Den ÖPNV in 3 Schritten kostenfrei machen: 1. Das 9-Euro-Ticket muss bis Ende des Jahres verlängert werden. 2. Deutschlandweit kostet der ÖPNV nicht mehr als einen Euro pro Tag. Schüler- und Sozialtickets sind frei. 3. Der ÖPNV wird kostenfrei mit guten Verbindungen und schnellen Taktungen.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass es ein heißer Herbst und ein solidarischer Winter wird. Gegen die soziale Kälte der Ampel-Regierung.

Meinen Wahlkreistag am 15.11.2022  in Bernau begann ich natürlich mit einem Besuch bei Bürgermeister André Stahl. Mit seiner Wiederwahl im Juni schon im ersten Wahlgang hatte er gezeigt, dass DIE LINKE auch Erfolge einfahren kann. Bernau hat 42.000 Einwohner – noch 2001 waren es erst 27.700, noch immer kommen jährlich bis zu 1.000 Neu-Bernauer:innen hinzu. Das liegt an den Vorteilen, die Bernau bietet: seine Lage kurz vor der nordöstlichen Berliner Stadtgrenze, die gute Anbindung mit RB und S-Bahn, die hohe Lebensqualität durch die Lage im Grünen, eine effektive Verwaltung, gute Infrastruktur und die Abwesenheit von Wohnraumspekulationskonzernen wie Deutsche Wohnen.

Nicht ohne Stolz erzählte mir mein Parteikollege André Stahl, wie Bernau das anhaltende Wachstum ohne größere Probleme bewältigt. Wie Kita- und Schulplätze rechtzeitig „mitwachsen“, neue Spielplätze und Sportstätten entstehen, der Busverkehr massiv ausgebaut wird oder Wohnraum für Tausende in ehemaligen militärischen Liegenschaften entsteht.

Natürlich gibt es noch offene Bedarfe, die Plusbuslinie zwischen Oranienburg und Bernau sollte schon in 2022 fahren, aber wann sie wirklich in Betrieb geht, ist immer noch nicht klar, das ist sehr schade, denn dann käme ich auch ohne Umweg über Berlin von meinem Oranienburger Wahlkreisbüro zu meinem neuen Wahlkreisbüro in Bernau.

Bürgermeister André Stahl zeigte mir nach einem Gespräch in seinem Büro die Stellen in seiner Stadt, die Vergangenheit und Zukunft besonders erkennbar machen. So gibt es in Bernau verschiedene sogenannte Konversionsflächen, also Liegenschaften, die einer ehemaligen militärischen Nutzung in zivile Nutzung überführt werden sollen. Oft sind derartige Liegenschaften schwierig, denn häufig finden sich unbekannten Schadstoffe im Boden und/oder alte Munition.

Wir besichtigten eine bereits abgeschlossene Umwandlung und eine, die noch ganz am Anfang steht. Aus den Gebäuden des früheren Heersbekleidungsnebenamtes entstand ein attraktives Wohngebiet mit 720 Wohnungen in schön sanierten Klinkerbauten, mit Blick auf einen großen, neu geschaffenen Park, der auf mehr als 4 km Platz zum Spazierengehen bietet. Diese Idylle, der sogenannte Pankebogen, liegt außerdem nur wenige Fußminuten zur Bahn nach Berlin.

Noch viel mehr Wohnraum soll auf dem Gelände des früheren Heeresbekleidungsamtes an der Schwanebecker Chaussee entstehen: 2000 Wohnungen für ca 4-5.000 Menschen. Dafür braucht man aber noch viel Fantasie, denn das künftige neue Stadtviertel besteht zur Zeit nur aus Brachland und vor allem einem sehr großen Gebäuderiegel, in dem u.a. russische Soldaten zu DDR-Zeiten in großen Schlafsälen untergebracht waren. Aktuell hat dieses Gebäude den morbiden Charme eines beeindruckenden Lost Place, mit vielen künstlerische Graffitis, mit Licht- und Schattenspielen auf ausgebrochenen Fenstern und abblätternden Lack. In einem Raum am Ende eines ehemaligen Schlafsaales entdecke ich russische Originalwandgestaltungen als Bänder unter der Decke, die kannte auch André Stahl noch nicht. Die typisch sozialistische Ikonographie deckt das ganze Themen-Spektrum ab: Darstellungen von Bergbau und Landwirtschaft finden sich genauso wie der Weltraum, Atomenergie und Bildung, aber auch wie Panzer, Raketen und U-Boote. Ich hoffe, diese kunstgeschichtlich interessanten Darstellungen werden nicht abgeschlagen oder übermalt, sondern erhalten und in die künftige Nutzung integriert. Die bemerkenswerten Graffitis wurden schon jetzt in einem Buch fotografisch verewigt.

Bis das neue Viertel hier entstanden ist, werden noch einige Jahre vergehen. Der Investor wird sogar eine Schule und eine Kita auf eigene Kosten bauen, die dann ins Eigentum der Stadt übergehen, immerhin, denn Sozialwohnungen werden dort leider nicht entstehen.

Um Kultur und Sport ging es bei einer weiteren Baustelle, die ich mit dem Bürgermeister beging. Mitten in der Stadt entsteht die Bernau Arena, deren Rohbau bereits steht. Bald können dort bis zu 2.000 Besucher:innen verschiedenste Veranstaltungsformate erleben, vom Basketball bis Abiball. Die Nutzungsvielfalt ermöglichen vier verschiedene (also auswechselbare) Fußböden und ausfahrbare Tribünen. Zur Arena gehört auch ein Parkhaus mit geplant 700 Stellplätzen, wenn es fertig ist, sollen andere Parkplätze in der Nähe künftig verschwinden, Park statt Parkplatz ist dann die Devise.

Gemeinsam besuchten wir noch einen Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet und vielen unbekannt sein dürfte, obwohl er eine von 51 kulturellen UNESCO-Welterbestätte in Deutschland ist: das Bauhaus Campus Bernau mit einem kleinen aber feinen Besucherzentrum neben dem Gelände der Bundesschule, die 1928–1930 unter dem damaligen Bauhausdirektor Hannes Meyer, dem Architekten Hans Wittwer und unter der Beteiligung aller Bauhauswerkstätten als Weiterbildungseinrichtung für Gewerkschaftler:innen errichtet wurde. Für mich war diese Station besonders spannend, denn in der DDR habe ich Textilkunst an der Fachschule für Angewandte Kunst Schneeberg studiert, die sich in der Tradition des Bauhauses verstand. Und so interessierte mich am meisten ein kleines, silbernes Textil in der Dauerausstellung, eine Nachbildung des innovativen, handgewebten Stoffes aus der Bauhausweberei, der in der früheren Aula der Bundesschule alle Wände mit silbernem Schimmer überzog und gleichzeitig für eine gute Akustik sorgte.

Das war ein sehr vollgepackter Vormittag, an dem ich viel über Bernau gelernt habe. Eins ist klar, Bernau wird massiv unterschätzt und entwickelt sich sehr gut. Wer sich für mehr Informationen über Bernau interessiert: Ich habe auch den Rest dieses Wahlkreistages in Bernau verbracht, mich mit Genoss:innen der Region in meinem neuen Wahlkreisbüro getroffen und eine Braugenossenschaft besucht (Blogtext davon).

Mein im Tagesspiegel Backround erschienener Artikel, vom 21.11.2022

Die Vorratsdatenspeicherung ist zwar weitgehend vom Tisch, aber nun droht ihre jüngste Schwester, bekannt als „Chatkontrolle“, per Europäischer Regulierung eine gefährliche Zensur-Infrastruktur zu schaffen, die von undemokratischen Regierungen, aber auch in der EU selbst missbraucht werden kann, ohne wirksame Kontrollmöglichkeiten durch Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Journalismus oder Politik.

Die EU-Verordnung soll Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen, in dem Bilder davon oder Cybergrooming eher entdeckt werden. Weitreichende
Eingriffe in Grundrechte werden immer mit Zielen durchgesetzt, bei denen der gesellschaftliche Widerstand klein ist, wer will schon als jemand da stehen, der Kindervergewaltiger vor Strafverfolgung schützt? Nach 9/11 war es der Kampf gegen den Terrorismus, davor war die Angst groß und deshalb der Widerstand klein gegen Überwachung im Netz.

Aber die Hürde für Grundrechtseinschränkungen liegt hoch, drei Anforderungen müssen erfüllt sein, unabhängig davon, wie edel die erklärten Ziele sind. Genau diese Prüfung nahm der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in meinem Auftrag vor, denn jede Grundrechtseinschränkung muss sowohl geeignet, als auch angemessen und verhältnismäßig sein. Nach aktuellem Stand würde die Verordnung Diensteanbieter dazu verpflichten, eine Risikobewertung ihres Dienstes hinsichtlich der Verbreitung dieser speziellen Inhalte vorzunehmen. Dazu muss ein Diensteanbieter aber wissen, ob sein Dienst dafür genutzt wird, wozu er alle Inhalte kontrollieren muss. Das erfordert wiederum algorithmische Filter, da Milliarden von Inhalten zu prüfen wären.

Das ginge in zwei Varianten: entweder man baut Löcher in verschlüsselte Kommunikation ein, was ein klarer Verstoß gegen den Koalitionsvertrag wäre, der ein Bekenntnis zur Unantastbarkeit sicherer Verschlüsselungen enthält. Oder man nutzt Client Side Scanning (CSS), bei dem noch vor dem Verschlüsseln die Inhalte überprüft werden. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages erfordert das CSS den Einbau „kodifizierter, werkseitiger Hintertüren“ in den genutzten Geräten, also absichtliche Schwachstellen, die auch Dritte für Cyberangriffe nutzen können. Das reduziert die IT-Sicherheit in Zeiten hoher Angriffswahrscheinlichkeiten.

Auf meine Fragen nach ihrer Haltung zum CSS antwortete die Bundesregierung stets ausweichend. Hält Innenministerin Nancy Faeser
eine Überwachung privater Kommunikationen per CSS etwa für vereinbar mit dem Koalitionsvertrag? Auch CSS macht verschlüsselte Kommunikation kaputt, denn ihr Zweck, vertrauliche und private Kommunikationen vor Kenntnisnahme Dritter zu schützen, ist nicht mehr erreichbar. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt daher zu der klaren Einschätzung, dass die verpflichtende Risikobewertung sichere Kommunikationswege faktisch abschafft.


Wäre die Chatkontrolle eine geeignete Maßnahme?

Schon bei der Prüfung der Eignung der Maßnahme dafür, ob sie Kinder vor sexualisierter Gewalt schützt, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Bedenken und verweist u.a. auf den Kinderschutzbund, der die Verordnung für überzogen und in der Sache für nicht hilfreich hält. Das Hauptproblem sei nicht, dass es an Anzeigen fehlte, sondern dass es an Ressourcen fehlt, bei Anzeigen schnell und effektiv zu ermitteln. Es braucht schlicht mehr Personal. Die steigenden Fallzahlen der vergangenen Jahre liegen vor allem an der bereits stattfindenden Erhellung des Dunkelfeldes.

So arbeiteten in der zuständigen Stelle in NRW noch vor vier Jahren nur zwölf Fachkräfte, inzwischen sind es 90. Mit der Chatkontrolle bekämen diese bereits überlasteten Fachkräfte eine Welle Tausender falscher Meldungen zusätzlich, weil die Algorithmen auch bisher unbekannte Bilder flaggen und legales Sexting unterscheiden sollen von
Cybergrooming, was hohe Fehlerraten unvermeidbar macht. Das bindet Ressourcen, die bei echten Fällen fehlen werden – das wirkt sogar gegen
das erklärte Ziel.

Wäre die Chatkontrolle angemessen?

Der Wissenschaftliche Dienst prüfte auch, ob die Chatkontrolle angemessen ist, der EuGH meint damit, dass es keine andere Maßnahme gibt, die mit weniger Grundrechtseinschränkung das gleiche Ziel erreicht. Auch diese Prüfung besteht die Chatkontrolle nicht. Mehr Ressourcen für Strafverfolgung und vor allem für Prävention im Bereich Kinder-und Jugendschutz bereitzustellen, wären zum Beispiel grundrechtsfreundlichere Maßnahmen. Ich kenne selbst Fälle aus meinem Umfeld, wo weder von Cybergrooming betroffene Jugendliche noch deren Eltern und Lehrkräfte wussten, was zu tun war, wie groß potenzielle Gefahren sind und wie oft Täter mit falschen Identitäten unterwegs sind. Als Teil der Prävention zum Thema Cybergrooming könnte zum Beispiel der hervorragende Film „Gefangen im Netz“ in allen Schulen gezeigt und sein Material bearbeitet werden.

Wäre die Chatkontrolle verhältnismäßig?

Bei einer Grundrechtseinschränkung muss weiterhin der mit ihr erzielbare Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis zu den unerwünschten Nebenwirkungen stehen, um vereinbar zu sein mit der EUGrundrechtecharta (Art. 7, 8, 11 GRCh) und mit der EU Richtlinie 2002/58/EG, die die Vertraulichkeit der Kommunikation schützt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt auch bei dieser Prüfung zu einer eindeutigen Einschätzung: die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben, da bereits der Nutzen fraglich sei, die zu erwartenden negativen Effekte sowohl für die gesamte Gesellschaft (Stichworte Chilling Effect, geminderte IT-Sicherheit u.a.) aber auch für die eigentlich zu schützenden Jugendlichen gravierend sind.

So stammen nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von 5. Oktober 2022 inzwischen schon etwa 50 Prozent der illegalen Verbreitung pornografischer Inhalte von Jugendlichen selbst. Da das Strafrecht in Deutschland nicht unterscheidet, ob ein 50-Jähriger mit einer 15-Jährigen explizite Bilder austauscht oder zwei 15-Jährige untereinander, werden Heranwachsende schon heute kriminalisiert. Da Algorithmen der Chatkontrolle Cybergrooming von Sexting zwischen Minderjährigen nicht unterscheiden können, geraten Jugendliche künftig noch häufiger unter Verfolgungsdruck. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verweist daher explizit auf die zu erwartenden negativen Folgen für die Entwicklung Heranwachsender.

Last but not least möchte ich auf die mangelnden Kontrollmöglichkeiten der Chatkontrolle hinweisen, denn schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lehnten sowohl der EuGH als auch das Bundesverfassungsgericht deren Verhältnismäßigkeit auch mit dem Argument ab, dass es an hinreichendem Schutz vor Missbrauchsrisiken der Überwachung fehle.

Bei der Chatkontrolle wird ein als illegal identifiziertes Bild mit einem Algorithmus in einen Hash-Wert umgerechnet, der nicht wieder rückwärtsgerechnet werden kann. Dieser Hash-Wert wandert in eine Datenbank aller dorthin gemeldeten Hash-Werte. Ab da kann niemand mehr feststellen, was für ein Bild hinter einem solchen Hash steckt, es sei denn, man hat das Bild bereits und rechnet damit selbst einen Hash-Wert aus und kann dann beide Hash-Werte miteinander vergleichen. Will jemand die Verbreitung eines legalen, aber missliebigen Bildes behindern, bräuchte man nur den Hash-Wert dieses Bildes in die Datenbank laden und der Filter-Algorithmus der Chatkontrolle verhindert die Verbreitung dieses Bildes selbst in privaten Chats. Diese Eigenschaften machen die Chatkontrolle zu einer potenziell mächtigen Zensurmaschine, die sich externer Kontrolle entzieht. Bereits 2019 beschrieb die Electronic Frontier Foundation diese Missbrauchsmöglichkeiten von Client Side Scanning.

Ausblick

Viel Zeit bleibt nicht, um diese gefährliche Verordnung zu verhindern, sie soll den Digital Services Act ergänzen und voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre eine Klage dagegen vor dem EuGH erfolgreich, aber bis zu einem Urteil vergingen Jahre, in denen Grundrechte verletzt werden, Diktaturen einen Blueprint für Zensurinfrastrukturen erhalten und den Einsatz mit Verweis auf die EU rechtfertigen können und in denen sinnlos Ressourcen gebunden werden, die für den wirksamen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt fehlen.

Im Bernauer Ortsteil Börnicke gibt es einen von der Stadt hergerichteten Vierseitenhof. Hier hat die erste Bernauer Braugenossenschaft eine Heimat gefunden. Am Nachmittag meines Barnimer Wahlkreistages am 16.11.2022  führte mich Braumeister Ruslan Hofmann durch die einzelnen Bereiche der Brauerei und erklärte mir, wie aus Hopfen, Malz und Gerste verschiedene Varianten des Bernauer Bieres entstehen und wie z.B. der „Zickenschulze“, der „Kantor“ und der „Bernauer Winterbock“ seine Farbe bekommen. 

Blick in den Gärkessel
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Marta Stankevica, Woman Writing a Letter,CC BY 4.0

Vor fünf Jahren beschloss die damalige GroKo Regierung das Onlinezugangsgesetz, mit dem Ziel, die Verwaltungsdigitalisierung endlich zu beschleunigen. Man gab sich dafür ein halbes Jahrzehnt Zeit – zum Ende des Jahres 2022 sollten dann 575 öffentliche Dienstleistungen (eigentlich Leistungsbündel) online verfügbar sein.

Dieses Ziel wird nicht erreicht werden, das steht schon länger fest. Im Mai senkte die Ampel-Regierung die Latte und beschloss den sogenannten „OZG-Booster“, 35 priorisierte Dienste sollten statt der ursprünglichen 575 noch bis zum Jahresende kommen. Die Transparenz rund um den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung war und ist trotz (oder gerade wegen) des vor ca. 2 Jahren eingeführten digitalen Dashboards leider schlecht. Deshalb habe ich im Sommer 2022 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um mehr Licht ins Dunkel zu bringen und Antworten auf die Fragen zu finden, wo wir eigentlich wirklich stehen, was nun tatsächlich bis zum Jahresende erreichbar ist, wie die nächsten Schritte der Bundesregierung aussehen und warum es mit dem Fortschritt seit Jahren nichts wird. Im Jahr 2022 steht Deutschland im DESI-Ranking zu public services auf Platz 18 von 27 in der EU. Mit der neuen Regierung sollte das alles besser werden. Ich habe meine Zweifel.

Denn die umfangreiche Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum Status quo der OZG-Umsetzung offenbarte eine Vielzahl großer Dauerbaustellen sowie ein erschreckendes Ausmaß von Planlosigkeit und Intransparenz. Und es wurde bereits offensichtlich, dass auch die Top 35 Prio Dienstleistungen nicht bis Ende 2022 flächendeckend digital bereitstehen werden. Nachstehend eine strukturierte Analyse der Antworten der Bundesregierung zur Umsetzung und Fortführung des Onlinezugangsgesetzes. Die einzelnen Abschnitte der nachfolgenden Übersicht sind verlinkt, können also auch separat schnell gefunden und gelesen werden. Wer es noch kürzer bevorzugt, kann meine Pressemitteilung dazu lesen.

Inhaltsübersicht

Fehlende Standards, Schnittstellen und Basisdienste

Komplexe IT Projekte, die viele verschiedenen Institutionen, Fachverfahren und föderale Ebenen einbeziehen, brauchen vor allem eines ganz am Anfang: verbindliche einheitliche Standards und Schnittstellen. Ihr Fehlen ist meines Erachtens eine der Hauptursachen für das bisherige Versagen bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in Bund und Ländern. In ihrer Antwort auf Frage 22 meiner Kleinen Anfrage räumt die Bundesregierung die Notwendigkeit solcher Standards zwar ein, aber wenn sie fünf Jahre nach Verabschiedung des OZG-Gesetzes und wenige Monate vor Ablauf des ursprünglichen Zieldatums schreibt, dass „die Art der Standards und die Art der Festlegung noch bestimmt werden“ müssen, dann bin ich einigermaßen sprach- und hoffnungslos.

Für die Software-Entwicklung im komplexen Umfeld der Verwaltungsdigitalisierung ist Interoperabilität durch geeignete Schnittstellen und standardisierte Datenformate eine unverzichtbare Grundlage, und mit Grundlage meine ich eine Art Fundament, das wie beim Häuserbau immer zuerst entstehen muss, bevor man dann darauf bauen kann. Noch ist eine Schnittstelle  vom Online-Antrag zur weiteren Bearbeitung im Fachverfahren, FIT-Connect, bisher für nur eine einzige Verwaltungsleistung verfügbar.

Genauso wichtig sind Basisdienste, wie Identifikation, Bezahlfunktionen etc. Nutzer:innen wollen da nicht lauter verschiedene Lösungen, und es wäre ja auch Ressourcenverschwendung, wenn z.B. jedes Bundesland sich da eine eigene Lösung entwickelt. Aber die einheitliche Schnittstelle zu einer gemeinsamen Bezahlplattform ePayBL, an der sich bisher 11 Länder und der Bund beteiligen, ist immer noch erst in Planung, wie aus der Antwort auf Frage 23 meiner Kleinen Anfrage hervorging:

Das Problem liegt nicht am Föderalismus, andere föderal organisierte Länder schaffen es auch, gemeinsame Strukturen zu vereinbaren. Das Problem liegt an der mangelhaften Governance, aber auch daran, dass die überragende Bedeutung einheitlicher Standards, Schnittstellen und Basisdienste schlicht nicht hinreichend erkannt wurde. Die Zuständigkeit für derartige Standards liegt beim IT-Planungsrat, der sich nur wenige Male im Jahr für wenige Stunden trifft und dabei stets eine volle Agenda hat. Dort werden Standards beauftragt, die Umsetzung übernimmt die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), die Freigabe liegt dann wieder beim IT-Planungsrat. Ein zeitraubender Prozess, bei dem der IT-Planungsrat zum Flaschenhals wird. Dennoch lehnt es die Bundesregierung ab, die KoSIT zentraler aufzustellen und durch ein Selbstbefassungsrecht handlungsfähiger und unabhängiger von einer Beauftragung durch den IT-Planungsrat zu machen (siehe Antwort auf Frage 5 der K.A.). Auch sonst zeigt die Bundesregierung keine Vorschläge auf, wie der IT-Planungsrat reformiert werden könnte, ein Problembewusstsein scheint nicht vorhanden zu sein. Wie es mit der verbindlichen Festlegung von Standards nun plötzlich zügig vorangehen soll, bleibt auch künftig ein Rätsel.

Einseitige Förderung und Schaufensterdigitalisierung

Das Onlinezugangsgesetz zielte leider schon in der Sache nur auf „online Zugang“ ab, also darauf, öffentliche Dienstleistungen z.B. über ein Internet Formular beantragen zu können.

Das ist jedoch eine einseitige Sicht, die nur das Schaufenster eines Verwaltungsprozesses nach außen betrifft. Der Nutzen für Bürger:innen entsteht jedoch nicht dadurch, dass sie keinen Antrag per Brief mehr schicken müssen, sondern vor allem dadurch, dass der gesamte Prozess auch im Hintergrund in der Verwaltung selbst digital abgewickelt wird. Denn nur so ist erreichbar, dass Prozesse schneller und einfacher ablaufen und man nicht jedes Mal bereits bekannte Daten neu eingeben muss.

Da das OZG dies aber gar nicht zum erklärten Ziel hatte, fand der Anschluss an die Fachverfahren zur weiteren Bearbeitung in den Verwaltungen fast nirgendwo statt, was in der Praxis zu absurden Prozessen führt. Online eingegebene Daten werden in Behörden ausgedruckt, in andere Fachverfahren erneut eingebeben oder sogar per Briefpost an andere Behörden geschickt zur weiteren Bearbeitung. Ein OZG 2.0 Folgegesetz könnte und sollte sich der Digitalisierung ganzer Verwaltungsprozesse widmen, aber auf meine Fragen danach, wann das OZG 2.0 kommt und ob es endlich ganze Prozesse betrachten wird, kam leider nur ein Hinweis auf „vorbereitende Gespräche“ und einen „iniierten Dialogprozess“ mit den Ländern und darauf, dass der Bund zu einer Prozessoptimierung stets ermutigt hat. Kein Zeitplan, keine konkrete Strategie. Das ist frustrierend.

Angesichts dieser Zustände ist es nicht verwunderlich, dass auch die Verknüpfung von verschiedenen Input-Kanälen (Web-Interface, Bürgertelefon 115, Gespräch vor Ort, Chatbots usw.) zu einem gemeinsamen Prozess im digitalen Fachverfahren bisher nicht möglich ist und offensichtlich auch noch nicht einmal geplant wurde (siehe Antwort der Bundesregierung auf Frage 20).

Chaos und fehlende Kostenkontrolle beim Roll-Out in die Fläche

Ein sinnvolles Prinzip des OZG ist es (zumindest auf dem Papier), dass Software und Wissen zur Nachnutzung bereitgestellt werden sollen, damit im Idealfall ein Produkt nur einmal entwickelt, und dann von Verwaltungen in ganz Deutschland genutzt werden kann (Einer für Alle = EfA- Prinzip). Das spart Aufwand und Kosten sowie beschleunigt (theoretisch) die Umsetzung auch durch das Teilen von Wissen. Wenn also eine OZG-Leistung in einem Bundesland entwickelt wurde, sollten alle anderen Länder mitsamt ihrer Kommunen diese Leistung zügig und reibungsarm übernehmen können. Soweit die Theorie.

Die ernüchternde Praxis offenbart die Antwort auf meine Frage 8: Stand 18. Juli 2022 standen nur 47 von 153 Einer-für-Alle -OZG-Leistungen tatsächlich zur Nachnutzung bereit, also nicht einmal ein Drittel. Dazu kommen rund 50 weitere EfA-Leistungen, zu denen die Bundesregierung in ihrer Antwort keine Angaben machte, die aber im Informationsportal OZG zu finden sind. Dort finden sich auch 81 weitere Leistungen mit anderen Nachnutzungs-Modellen („FIM-basierte Eigenentwicklung“ und „Nachnutzbare Software“), zu denen der Bundesregierung ebenso nichts zum Status bekannt zu sein scheint, jedenfalls wurde meine Frage dahingehend nicht beantwortet (Antwort auf Frage 8). Viel zu spät also (oder sogar gar nicht) steht die Software bereit, die Länder und Kommunen nachnutzen sollen. Bis zum November hat sich daran auch wenig geändert, am 10.11.2022 wurden im Zusammenhang mit der Sitzung des IT-Planungsrats neue Zahlen öffentlich: immer noch sind erst 73 von 153 EfA Leistungen verfügbar, aber nur 14 EfA-Leistungen werden bisher überhaupt von irgendwem irgendwo anders nachgenutzt.

Das liegt wohl auch daran, dass die Nachnutzung selbst voller konzeptioneller Probleme steckt und alles andere als einfach ist, selbst wenn die Software zur Verfügung steht:

  • Die Nachnutzung ist rechtlich hochkomplex und hängt beispielsweise individuell von der Existenz einer “inhousefähigen juristischen Person” ab,
  • Verantwortlichkeiten der Datenverarbeitung und Regelungen der Auftragsverarbeitung sind selbst bei den Einer-für-Alle-(EfA)Leistungen jeweils im Einzelfall individuell zu erörtern,
  • es gibt nach wie vor keinen Marktplatz, auf dem alle zur Nachnutzung bereitstehenden OZG-Leistungen angeboten werden (siehe auch Antwort auf Frage 9),
  • die verfügbaren Leistungen müssen von den Ländern zu erheblichen Preisen eingekauft werden, über deren Zustandekommen keinerlei Transparenz besteht, und Kommunen haben überhaupt keinen Zugriff auf den Marktplatz,
  • die oft finanzschwachen Kommunen können die Umsetzung der Leistungen kaum selbst stemmen, es fehlen klare Vorgaben, wie sie dabei unterstützt werden. Für eine kostengünstige oder kostenfreie Nachnutzung spricht der Bund lediglich eine unverbindliche Empfehlung aus (Antwort auf Frage 9).

Rechtlich liegt die Verantwortung über die Kommunen den einzelnen Ländern. Es kann aber nicht sein, dass der Bund die OZG-Umsetzung mit Milliarden fördert (Antwort auf Frage 10), ohne daran klare Bedingungen und Transparenzanforderungen zum Roll-Out der Leistungen in die Fläche zu knüpfen. Stattdessen wird es den Ländern offengehalten, ob und wie stark sie die Kommunen bei der OZG-Umsetzung finanziell unterstützen. So können sich vor allem ärmere Kommunen in unsolidarischeren Bundesländern die Umsetzung selbst vorhandener OZG-Module gar nicht leisten.

Das einzige Land, von ich weiß, dass es OZG-Leistungen kostenlos an seine Kommunen weitergibt, ist das linksregierte Thüringen. Und siehe da – laut OZG Dashboard Stand September 2022 ist die flächendeckende (!) Verfügbarkeit von OZG-Leistungen in Thüringen am weitesten fortgeschritten – sogar bei geringem OZG-Fördermittelverbrauch (Antwort auf Frage 10). Die 35 Booster-Leistungen sind im übrigen überwiegend kommunale Dienste, die also in über 11.000 Kommunen umgesetzt werden sollen – bis Ende 2022. Die Bundesregierung lässt offensichtlich die Kommunen im Stich und macht sich einen schlanken Fuß, um im Januar 2023 möglicherweise den Bundesländern dafür die Verantwortung zuzuschieben, dass auch die 35 Booster-Leistungen nicht überall in Deutschland verfügbar sind. Sie interessiert sich nicht einmal für Informationen, denn die Ampel-Regierung hat nach eigenen Angaben bisher keine Kenntnis darüber, in welchen Ländern für Kommunen welche Kosten bei der Nachnutzung anfallen und wo Bundesländer Kosten der Kommunen übernehmen (Antwort auf Frage 6).

Auch auf meine Frage, warum die Nachnutzung einer EfA-Leistung teurer ist als eine Eigenentwicklung und was man dagegen tun kann, kam von der Bundesregierung nichts (Antwort auf Frage 11):

Kurz, es herrscht einigermaßen Chaos bei der Aufgabe, die entwickelten OZG-Leistungen  effektiv in die Fläche zu bringen. Und der große potentielle Vorteil der öffentlichen Hand, nicht parallel und gegeneinander, sondern offen und kooperativ miteinander zu arbeiten, wird nicht realisiert – zum Nachteil der Bürger:innen, aber auch der öffentlichen Haushalte und Verwaltungen.

Zu wenig erreicht und falsch priorisiert

Den Fortschritt zu den neu priorisierten 35 OZG-Booster-Leistungen habe ich in Frage 15 meiner Kleinen Anfrage erfragt. Die Antwort: jede zweite war Ende Sommer immer noch in keinem einzigen Bundesland umgesetzt, darunter besonders gerade besonders häufige Dienstleistungen, wie Ummeldung, Eheschließung, Personalausweis, Kfz An- und Ummeldung, Meldebescheinigung. Dass bis Ende Dezember 2022 in 11 000 Kommunen verfügbar sein werden, ist damit unmöglich, und auch die Priorisierung selbst wirft mit Blick auf die OZG-Booster Dienstleistung “Waffenerlaubnisse” Fragen auf, die uns die Bundesregierung zum Teil einfach gar nicht beantwortet:

Warum priorisierte man ausgerechnet Waffenerlaubnisse? Sollen sich Reichsbürger künftig digital und bequem schneller bewaffnen können, noch bevor es allen anderen endlich digital möglich ist, einen Ausweis zu beantragen oder eine Eheschließung anzumelden? Für eine solche Priorisierung fehlt mir jedes Verständnis.

Den elektronischen Personalausweis beinahe vergessen

Ohne den elektronischen Personalausweis (nPA) bewirkt die OZG-Umsetzung wenig, es gibt ihn immerhin schon über 10 Jahre, aber kaum jemand weiß davon, weil es keine Marketingkampagnen dafür gab und weil es nach wie vor kaum Anwendungsfälle dafür gibt Außerdem gab es Kritik an der Nutzerfreundlichkeit der dazugehörigen Anwendung AusweisApp2, also habe ich auch danach gefragt. Zur Nutzerfreundlichkeit hat die Bundesregierung jedoch laut ihrer Antwort auf meine Frage 33 überhaupt keine Daten. Dabei wird seit vielen Jahren von jeder Regierung immer wieder betont, wie wichtig Nutzerfreundlichkeit sei. Es gilt jedoch der Satz: You get what you measure, man bekommt, was man misst. Wer keine Nutzerfreundlichkeit misst, bekommt auch keine.

Daten dazu existieren nicht, weil ein Nutzertracking nicht zulässig sei, schrieb mir die Bundesregierung in ihre Antwort, als ob es nicht möglich wäre, anonymisierte Umfragen durchzuführen oder Nutzerfreundlichkeit gezielt zu testen.

Immerhin wurde meine Frage nach den Abbruchraten bei der Nutzung der AusweisApp2 beantwortet: sie betragen fast 50 Prozent! Es ist naheliegend, dass bei derartigen Abbruchraten die Nutzer:innen vermutlich nicht sehr zufrieden sind. Ein eCommerce Unternehmen mit derartigen „Erfolgs“-Raten wäre sicher schnell vom Markt verschwunden.

Eine Förderung von Kartenlesern zur zuverlässigeren und Smartphone/Telefonnummer-unabhängigen nPA-Nutzung erscheint der Bundesregierung nicht erforderlich (Antwort auf Frage 34), und eine Überarbeitung der AusweisApp2 wird lediglich perspektivisch in Aussicht gestellt (Antwort auf Frage 31). Der nachlässige Umgang bei der Etablierung des nPA ist umso bedauerlicher, als dass mit diesem schon ab 2008 (!) der Weg zu einer prinzipiell sehr sinnvollen Lösung für eine digitale Identität bereitet wurde. Doch dann redeten plötzlich alle von selbst gemanagten Identitäten (SSI) und Blockchain… aber das ist ein anderes Thema. 

OZG-Dashboard fehlerhaft und geschönte Transparenz

Um Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Open Source und Open Data ist es ebenfalls nicht gut bestellt: Zwar wurde die Transparenz der OZG-Umsetzung durch das schrittweise verbesserte OZG-Dashboard zunehmend verbessert, doch selbst gegenwärtig können Daten aus dem Saarland und Berlin zum Umsetzungsstand nicht dargestellt werden, weil es keine Schnittstelle für die Datenlieferung gibt, die Zahlen zu diesen Bundesländern sind im Dashboard folglich falsch, ein Hinweis auf die fehlenden Zahlen gibt es nicht (Antwort auf Frage 13). Die vom Bundesrechnungshof festgestellte “geschönte” Darstellung besteht weiterhin, so gilt beispielsweise eine OZG-Leistung im Dashboard als umgesetzt, also digital verfügbar, wenn eine einzige von mehreren Einzelleistungen des betreffenden Leistungsbündels digital nutzbar ist, selbst wenn das für die Gesamtleistung gar nicht gilt. Auch die schönfärbende Darstellung “Leistung in mindestens einer Kommune verfügbar” ist nach wie vor präsent. Eine Leistung gilt also als verfügbar und abgehakt, wenn sie zwar in Hinterposemuckel genutzt werden kann, aber in 11.000 weiteren Kommunen nicht. Will eine Bürgerin wissen, ob eine bestimmte Dienstleistung in ihrer eigenen Kommune digital angeboten wird, sucht sie auf dem Dashboard vergeblich, derartige Informationen gibt es dort nicht.

Auch wie häufig bestimmte Verwaltungsleistungen tatsächlich digital genutzt werden, können Bund und Länder bisher nur zum Teil feststellen. Hier soll es entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage 1 durch eine zentrale Zusammenführung von Nutzungsdaten bald eine Verbesserung geben, wir werden sehen, ob „Ende 2022“ die versprochene technische Lösung dafür sowohl verfügbar ist als auch in der Praxis genutzt wird:

Recht viele Informationen zum Umsetzungsstand finden sich auf einer OZG-Informationsplattform, die jedoch im Dashboard oder anderen zentralen Informationsseiten gar nicht verlinkt ist, und deren Inhalt ohne Registrierung eines Nutzerkontos auch nicht zugänglich ist. Warum, bleibt das Geheimnis der Ampel. Praktizierte Kostentransparenz im Rahmen der Nachnutzung von OZG-Leistungen besteht bisher nicht einmal ansatzweise, auch hier wurden erst jetzt in aktuellen Beschlüssen des IT-Planungsrats Verbesserungen angekündigt (Antwort auf Frage 11).

Open Source nicht gelebt, Open Data ignoriert

Obwohl Open Source als 13. Prinzip im Servicestandard für digitale Verwaltungsleistungen verankert ist, wird die Umsetzung in die Praxis nur halbherzig gelebt. In den sechs Grundprinzipien der Förderung mit OZG-Konjunkturmitteln ist lediglich eine Empfehlung für Open Source enthalten (Antwort auf Frage 2). Man könnte vermuten, dass die Bundesregierung gern wissen würde, welche Bundesländer viele Millionen Fördergeld für die Umsetzung des OZG in Anspruch nehmen UND sich an die Empfehlung Open Source halten, aber das ist nicht der Fall. Die Bundesregierung hat keinerlei Informationen darüber, welche OZG-Leistungen tatsächlich Open Source sind, auch hier verweist sie auf die Bundesländer, die man einzeln abfragen soll. Der Informations- und Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen funktioniert offenbar genau null und auch das ist ein Grund dafür, warum die Verwaltungsdigitalisierung nicht voran kommt:

Immerhin soll der Quellcode der OZG-Leistungen künftig auf opencode.de veröffentlicht und eine Weiterentwicklung der Software durch alle daran Interessierten ermöglicht werden. Bisher handelt es sich dabei jedoch nur um eine Ankündigung und ob sich darin wirklich der partizipative Gedanke Freier Software wiederfindet, bleibt abzuwarten. Bisher sah es jedenfalls nicht danach aus.

Ein bekannter Fallstrick in Verträgen der öffentlichen Hand mit IT-Dienstleistern ist nicht nur fehlende Klarheit bezüglich Open Source und Interoperabilität, sondern auch bezogen darauf, wer welche Rechte an Daten innehat, die im Laufe eines Prozesses anfallen. Open Data propagiert die Ampel-Regierung ja schon im Koalitionsvertrag aber auch in der Digitalstrategie, ein Recht auf Open Data wurde angekündigt. Da ich mich seit mehr als 15 Jahren mit dem Thema Zugang zu offenen Verwaltungsdaten befasse, weiß ich, dass eine Hürde dafür oft die Überforderung der jeweiligen Behörde ist, die sich mit dem Thema nicht auskennt. Daher fragte ich in Frage 25 meiner K.A., wie die Bundesregierung derartige Hürden zum Beispiel durch geeignete Mustervertragsbausteine für Open Data senkt. Die Antwort geht leider an der Frage vorbei und ignoriert den Bezug auf Open Data und ist sogar irreführend:

Ich habe selbst bei der FITKO angerufen und auch im FIT-Store nach Musterverträgen gesucht. Mit dem Suchwort „Open Data“ findet man nur ein Ergebnis, nämlich einen Mustervertrag zum Export von Kulturgütern, in dem erwähnt wurde, dass er zum Thema Open Data keine Vorgaben enthält. Von der FITKO selbst erfuhr ich, dass es weder Vorgaben noch Hilfestellungen dort zum Thema Open Data gibt. Ob sich daran künftig etwas ändert, bleibt der Antwort der Bundesregierung nach unklar.

IT-Sicherheit vernachlässigt, Registermodernisierung mit Datenschutzproblemen

Last but not least gibt es bedenkliche Versäumnisse sowohl beim Datenschutz als auch bei der IT-Sicherheit. So hält die Bundesregierung externe Audits und Zertifikate bei selbst-entwickelter Software nicht für nötig, wie aus der Antwort auf meine Frage 4 hervorgeht. Eine unabhängige Qualitätskontrolle im laufenden Betrieb scheint aus Sicht der Bundesregierung demnach nicht relevant zu sein, was schon recht erstaunlich ist:

Sie erkennt auch kein Problem darin, dass die IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) erst mehrere Jahre (!) nach Inkrafttreten des OZG erlassen wurde, obwohl das OZG-Gesetz selbst eine solche IT-Sicherheitsverordnung vorgab, und dass die Zivilgesellschaft bei deren Erarbeitung nicht einbezogen wurde (Antwort auf Frage 4). Eine Antwort darauf, wie mit Sicherheitsproblemen umgegangen wird, die durch die mehrjährige Verspätung der IT-Sicherheitsvorgaben für die OZG-Umsetzung entstanden sein könnten, verweist nur pauschal auf den IT-Grundschutz, so als bräuchte es die IT-Sicherheitsverordnung eigentlich gar nicht. Eine eigenwillige Interpretation.

Weiterhin scheint die Bundesregierung von der verfassungsrechtlich fragwürdigen Registermodernisierung mit Ausweitung der Steuer-ID zu einer einheitlichen Personenkennziffer nicht abrücken zu wollen (Antwort auf Frage 36). Das Mindeste wäre, das im § 11 des OZG geforderte Datenschutzcockpit für Bürger:innen so zu erweitern, dass es nicht nur Transparenz über die Übermittlung persönlicher Daten bietet, sondern auch Handlungsmöglichkeiten für Bürger*innen, um bestimmte Daten für bestimmte Behörden zu bestimmten Zwecken dort freizugeben, damit auf diese Weise eine technische Barriere gegen unerwünschte Datenzusammenführung existiert, die die Nutzer*innen selbst kontrollieren. Pläne der Bundesregierung dahingehend gibt es aber nicht:

Was soll nur werden?

Für das seit Anfang dieses Jahres angekündigte “OZG 2.0” kann die Bundesregierung nach wie vor keinen Zeitpunkt oder Zeitplan zur Veröffentlichung benennen (Antwort auf Frage 18), und das, obwohl davon auch die Folgefinanzierung nach 2022 abhängt. Somit ergeben sich Planungsunsicherheiten für Zuwendungsempfänger, was die Umsetzung weiter hemmen dürfte. Seit meiner Kleinen Anfrage im Spätsommer hat sich dazu die Lage nur verschärft, denn die bisherigen Mittel – 600 Mio Euro sollen noch übrig sein aus dem Haushalt 2022 – sollen nach Stand 11.11.2022 nicht auf den Haushalt 2023 übertragbar sein, was zu erheblichen Finanzierungsengpässen führen kann. Im aktuellen Haushaltsenwurf für 2023 sind bisher nur 380 Mio Euro für Verwwaltungsdigitalisierung vorgesehen, was nach Ansicht von Vertreter*innen mehrerer Bundesländer nicht reicht, um angestoßene Vorhaben umzusetzen.

Immerhin werden in der Antwort der Bundesregierung auch einige sinnvolle Ankündigungen gemacht. Beispielsweise ist eine Plattform für alle OZG-Nutzungsdaten geplant; die Festlegung und Umsetzung von Standards (okay, die sind viele Jahre überfällig), ein weiterer, integrativer Marktplatz in der Hand einer Genossenschaft „govdigital e.G.“ zur Nachnutzung von OZG-Leistungen, ein gemeinsames Digitalisierungsbudget von Bund und Ländern für den dauerhaften Betrieb von EfA-Leistungen, ein low-code-Ansatz “MODUL-F” zur Förderung modularer Programmierung in Eigeninitiative und anderes mehr. Wie viel davon wann und wie kommt, bleibt abzuwarten.

Der plötzliche Stopp der Glasfaserförderung durch Minister Wissing benachteiligt den ländlichen Raum. Fehlende Transparenz und grobe Fehlplanung gefährden den schnellen Ausbau. Teilhabe an der digitalen Gesellschaft darf aber nicht davon abhängen, wo sie sich für Unternehmen lohnt. Wissing muss Fördermittel aufstocken und dafür sorgen, dass Regionen mit langsamstem Internet zuerst Zugang erhalten!

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Ein drittes EU-Satellitennetz soll als PPP staatlichen und kommerziellen Zielen dienen. Noch ist aber unklar, was es leisten soll, wem die Infrastruktur gehört und wem es primär nutzt. Viele Fragen sind offen, u. a. ob das angekündigte Satelliten-Internet für ganz Afrika und die EU kommt und bezahlbar wird, oder ob nur die Außengrenzen mit Hilfe der Satelliten noch besser abgeschottet werden sollen.

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